10. Februar 2020
baum & reiter hat am 21. November 2019 vor dem Landgericht Stuttgart ein weiteres positives Urteil in einer Mercedes-Klage erstritten.
In diesem konkreten Fall ging es um eine Zug-um-Zug-Rückgabe eines Mercedes-Benz E 220, bei der der Klägerin im Rahmen der Rückabwicklung eine Schadenersatzzahlung in Höhe von rd. 21.000 Euro zugestanden wurde.
Die Besonderheit lag darin, dass das Gericht den von der Klägerin geltend gemachten Anspruchaus EU-Verordnung 715/ 2007 (EG) anerkannte und feststellte, dass diese Verordnung individualschützend und somit ein Schutzgesetz im Sinne des deutschen Deliktsrecht ist, sodass daraus in der Konsequenz eine direkte Forderung aus Europarecht für den Kunden resultiert.
Die Klägerin muss mithin nicht nachweisen, dass der Hersteller einen bewussten Betrug begangen oder sie sittenwidrig geschädigt hat. Nach Europarecht reicht es bereits aus, wenn dem Kunden ein Schaden aufgrund fahrlässigen Verhaltens der Beklagten entstanden ist. Da die Schadstoffemission des monierten Fahrzeugs bei normalen Betriebsbedingungen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte um ein Vielfaches überstieg, entsprach das verkaufte Kfz nicht den Vorgaben der Verordnung worin das Gericht folgerichtig einen eklatanten Schaden für den beim Erwerb unwissenden Kunden erkannte.
Der Kaufvertrag sei deshalb rückabzuwickeln, so das LG Stuttgart in seiner Begründung.
Für die Fahrer eines Mercedes mit zu hohem Schadstoffausstoß bedeutet dieses Urteil einen wichtigen Meilenstein.