Kündigungsschutz für betrieblichen Datenschutzbeauftragten wirksam
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Kündigungsschutz für betrieblichen Datenschutzbeauftragten wirksam

Datenschutz und Datensicherheit

Nach den Regelungen in § 6 Abs. 4 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf in Deutschland ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter nur abberufen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Wenn es sich um einen internen Datenschutzbeauftragten handelt, darf auch sein Arbeitsverhältnis während der Zeit als Datenschutzbeauftragter und bis zu einem Jahr danach nur außerordentlich aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Da diese nationale Sonderregelung aber nicht in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht, hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob die deutsche Regelung mit Europarecht vereinbar ist.  

Dies hat der EuGH nun in seinem aktuellen Urteil vom 22.06.2022 bestätigt (Az. C-534/20). Nach Auffassung des EuGH sind die nationalen Gesetzgeber im Grundsatz frei darin, einen besonderen Kündigungsschutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu regeln. Dies gilt jedenfalls, solange die Kündigung oder Abberufung aus wichtigem Grund möglich bleibt, sobald der Datenschutzbeauftragte nicht mehr die Fähigkeit für die Erfüllung seiner Aufgaben besitzt oder seinen Aufgaben nicht im Einklang mit der DSGVO nachkommt, also dauerhaft oder schwerwiegend gegen die Pflichten als Datenschutzbeauftragter verstößt. Dass der deutsche Kündigungsschutz auch eine ordentliche Kündigung verhindert, die nicht mit der Durchführung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten zusammenhängt, hielt der EuGH für unproblematisch. 

Damit bleibt es also beim besonderen Schutz für betriebliche Datenschutzbeauftragte in Deutschland, der auch nötig ist, um eine unabhängige Erfüllung der datenschutzrechtlichen Tätigkeit im Unternehmen zu gewährleisten. Unternehmen können allerdings weiterhin ihren internen oder externen Datenschutzbeauftragten lediglich für eine bestimmte Frist berufen, die aber nach Art. 35 DSGVO mindestens vier Jahre betragen muss.