26. April 2021
Eine weitere aktuelle Stellungnahme der DSK befasste sich mit digitalen Lösungen zur Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Hier war insbesondere die App „luca“ in das öffentliche Interesse gerückt, deren Betreiber mehrere Aufsichtsbehörden um eine datenschutzrechtliche Prüfung gebeten hat. Einige Bundesländer und Landkreise haben bereits angekündigt, diese App einzuführen. Der Vorteil dieser Digitalisierung der Kontaktnachverfolgung besteht darin, dass die Arbeit der Gesundheitsämter effizienter gestaltet wird und gleichzeitig zentral für einen angemessenen Datenschutz und Datensicherheit gesorgt wird. Unsichere Übermittlungswege wie E-Mail oder Fax entfallen dann. Allerdings muss auch die strenge Zweckbindung der Nutzerdaten berücksichtigt werden.
Nach erster Einschätzung kommt die DSK zu dem Ergebnis, dass „luca“ die Vorteile der digitalen Kontaktnachverfolgung realisiert und datenschutzrechtliche Risiken zumindest teilweise berücksichtigt hat. Etwas Sorge in Bezug auf die Datensicherheit bereitet der DSK allerdings die zentrale Datenerfassung. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf bezüglich eines systematischen Nachweises der Systemsicherheit. Zudem fordert die DSK den Gesetzgeber auf, bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen zur digitalen Kontaktnachverfolgung zu schaffen.