Kinder kosten Geld! Auch bei Handy In-App-Käufen?
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Kinder kosten Geld! Auch bei Handy In-App-Käufen?

Kind Handy

Maîtrise en droit, Mag. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT-Recht

23. Februar 2021

Gold, Edelsteine, Schiffe, Häuser…  Das alles können in Computerspielen auch Kinder kaufen. Doch wer zahlt am Ende die Rechnung?

Mal eben den neuesten Song anhören, einen Film downloaden oder beim Abenteuerspiel ins nächste Level – Smartphone-Apps locken gerade auch die jüngsten Nutzer mit interessanten, mitunter jedoch kostenpflichtigen Angeboten. Zweimal auf OK gedrückt, und schon können ‚neue Welten‘ erschlossen werden. Die Kinder sind zufrieden, die unwissenden Eltern in diesem Moment auch (noch) – bis zum Tag der Abrechnung auf dem Kreditkartenkonto oder der Handyrechnung.

Häufig sind sich Eltern der Tatsache gar nicht bewusst, dass im Smartphone hinterlegte Kreditkarten oder Vereinbarungen mit dem Mobilfunkbetreiber für kostenpflichtige In-App-Käufe in ‚harmlosen‘ Kinder-Computerspielen genutzt werden können. Die einzelnen Käufe haben womöglich nur einen Wert von wenigen Cents oder Euros. Innerhalb eines Monats können jedoch mitunter erhebliche Beträge zusammenkommen. Eltern fragen sich (spätestens) dann: „Muss ich das jetzt bezahlen?“

Die gute Nachricht bei einem solchen Malheur: Minderjährige können alleine grundsätzlich keine Verträge abschließen. Und ohne Vertrag, das weiß jeder, gibt’s auch kein Geld. Kinder unter sieben Jahren sind nicht einmal geschäftsfähig. Hat der Sprössling das siebente Lebensjahr überschritten, bedarf es für einen wirksamen Vertragsschluss der vorherigen Einwilligung seiner Eltern.

In Betracht kommt allenfalls eine Haftung der Eltern, wenn diese vorsätzlich oder fahrlässig ihre Aufsichtspflichten verletzt haben und nur deshalb beim App-Anbieter ein Schaden entstanden ist. Hier kann es letztlich auf den Einzelfall ankommen. Eine Pflichtverletzung der Eltern ist jedoch keinesfalls ohne Weiteres zu unterstellen.

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Eltern sollten in ihrem Smartphone Kaufvorgänge per Kreditkarte zumindest mit einem PIN schützen. Damit eine Abbuchung nicht über den Mobilfunkvertrag erfolgt, können sog. Drittanbietersperren eingerichtet werden. War das Kind beim Shoppen dennoch erfolgreich, sollten sich Eltern umgehend mit dem Anbieter in Verbindung setzen und die Rückabwicklung der Zahlung veranlassen.