Maîtrise en droit, Mag. iur., Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie IT-Recht
22. Oktober 2020
Bei H&M wird es teuer. Dabei geht es allerdings nicht um die neueste Mode, sondern um ein Bußgeld in Höhe von 35.258.707,95 Euro, das der Hamburgische Datenschutzbeauftragte aufgrund jahrelanger Mitarbeiterüberwachung gegen das Modeunternehmen verhängte.
Durch eine unternehmensinterne Datenpanne war aufgefallen, dass es beim H&M Service-Center in Nürnberg mindestens seit dem Jahr 2014 bei einem Teil der Beschäftigten zu umfangreichen Erfassungen privater Lebensumstände kam. Informationen zu den Mitarbeitern wurden auf einem Laufwerk dauerhaft gespeichert.
Inhaltlich ging es um (den Vorgesetzten) berichtete Urlaubserlebnisse, Krankheitssymptome und Diagnosen sowie Details zum Privatleben wie familiäre Probleme oder religiöse Bekenntnisse. Die gespeicherten Erkenntnisse waren mitunter für bis zu 50 Führungskräfte im Unternehmen lesbar, wie der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, in seiner Mitteilung vom 01.10.2020 ausführte. Bei den behördlichen Ermittlungen kam heraus, dass die Daten u. a. dazu genutzt wurden, um Personenprofile zu den einzelnen Beschäftigten aufzubauen.
Die Ausforschung des Privatlebens und die laufende Speicherung von Mitarbeiterdaten stellen einen besonders intensiven Eingriff in die Rechte der betroffenen Mitarbeiter dar. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte verhängte daher ein Bußgeld in Höhe von 35.258.707,95 Euro.
Das H&M Service-Center gelobt Besserung und legte ein umfassendes Datenschutzkonzept vor. Bei den betroffenen Beschäftigten hat sich das Unternehmen entschuldigt. Zudem wurde freiwillig die Zahlung von Schadensersatz an die Betroffenen in die Wege geleitet.