KAUPTHING BANK ENTSCHÄDIGUNGSFALL
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Kaupthing Bank hf. – Isländische Finanzaufsicht (FME) stellt Entschädigungsfall fest!

5. Mai 2018

Am 30.10.2008 hat die isländische Finanzaufsichtsbehörde (FME) für die Kaupthing Bank hf. Island formal den Entschädigungsfall festgestellt. Damit steht betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ein Entschädigungsanspruch gegen den isländischen Einlagensicherungs- fonds zu. Der Fonds garantiert jedem Kunden eine Mindestentschädigung von 1,7 Millionen ISK auf der Basis des Wechselkurses der isländischen Krone zum Euro vom 05. Januar 1999. Hierdurch wird das Sicherungsni-veau auf dem der EU-Staaten in Höhe von EUR 20.887,00 festgeschrieben.

Betroffene Kunden der Kaupthing Bank müssen jetzt tätig werden, denn eine Entschädigung durch den Einlagensicherungsfonds erfolgt nicht automatisch, sondern muss schriftlich un-ter Beifügung der notwendigen Unterlagen geltend gemacht werden.

Kunden, die bereits vor dem 30.10.2008 einen Antrag auf Entschädigung gestellt haben, sollten diesen sicherheitshalber nochmals stellen, da Anträge, die zeitlich vor offizieller Feststellung des Entschädigungsfalls als verfrüht und daher unzulässig erachtet werden könnten.

Bislang hat der isländische Einlagensicherungsfonds den genauen Ablauf des Entschädigungsverfahrens noch nicht festgelegt. Die gesetzlichen Regelungen in Island sehen jedoch vor, dass der Einlagensicherungsfonds in Absprache mit der Finanzaufsicht eine Ausschlussfrist festlegen wird, innerhalb der die betroffenen Kunden der Kaupthing Bank ihre Ansprüche gegenüber dem Fonds anmelden müssen. Bei Ansprüchen von Einlagengläubigern (Tages- und Festgelder) soll diese Frist dabei nicht mehr als zwei Monate betragen. Ein sog. Windhundrennen um die Auszahlungen wird es aufgrund der gesetzlichen Regelungen entgegen diversen anders lautenden Meldungen nicht geben.

Die Auszahlung der Entschädigung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Einschätzung der Finanzaufsicht oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu leisten und kann ggf. durch den Wirtschaftsminister um weitere drei Monate verlängert werden. Aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage in Island ist davon auszugehen, dass die Auszahlungsfrist vollumfänglich ausgeschöpft werden wird und somit Zahlungen frühestens Ende Januar 2009 erwartet werden dürfen. Sollte die Auszahlungsfrist durch den Wirtschaftsminister um drei Monate verlängert werden, könnte sich die Auszahlung der Entschädigung bis Ende April 2009 verzögern.

Reichen die Mittel der Sicherungseinrichtung nicht aus, die Gläubiger in dieser Höhe zu be-friedigen, soll der Fonds Kredite aufnehmen. Die Finanzierungslücke ist dann später durch die Umlage der Mitgliedsinstitute zu schließen. Sollte der Fonds darüber hinaus über Mittel verfügen, sind die Gläubiger im Verhältnis ihrer Einlagen zu befriedigen.

Als Mitglied des EWR hat Island entsprechend den EU-Regeln ein eigenes nationales Einla-gensicherungssystem eingerichtet. Rechtlich beruht dieses auf dem Financial Services and Markets – Act No 98/1999 on Deposit Guarantees and Investor – Compensation Scheme und der Regulation on Deposit Guarantees and an Investor Compensation Scheme. Mitglie-der des Einlagensicherungssystems sind Geschäftsbanken sowie alle ihre Zweigniederlas-sungen im EWR, worunter auch die deutsche Niederlassung Kaupthing Edge fällt.

Für Rückfragen:

Rechtsanwalt Heiko Müller
Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de