Jetzt wird’s auch für Daimler eng
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Jetzt wird’s auch für Daimler eng

25. Januar 2019

Nachdem in den letzten Jahren insbesondere Volkswagen im Fokus der „Diesel-Prozesse“ stand, muss sich nun auch Daimler auf eine Klagewelle gefasst machen. Der Konzern, der 2017 erste Schlagzeilen im Zuge des Abgasskandals gemacht hat, sieht sich mittlerweile einer Vielzahl unzufriedener Dieselfahrer gegenüber gestellt.

Erste Urteile im Mercedes-Abgasskandal

Lange war unklar, inwieweit Ansprüche gegen Daimler durchgesetzt werden können. Nun sind die ersten Urteile im Mercedes-Abgasskandal gefallen und fest steht: Es lohnt sich, seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Das Landgericht Stuttgart stellte in mehreren Urteilen aus dem Januar 2019 fest, dass eine Reduzierung der Abgasrückführung bei niedrigen Temperaturen eine unzulässige und unnötige Abschalteinrichtung darstellt. Der Grad der Reduzierung spiele dabei keine Rolle. Zusätzlich stellte das Gericht klar, dass eine Abschalteinrichtung auch nicht ausnahmsweise, zum Zwecke des Motorschutzes, zu tolerieren sei, wenn eine technische Alternative verfügbar ist. Eine Rechtfertigung einer verminderten Abgasrückführung bei niedrigeren Temperaturen gebe es nicht.

Ausführliche Informationen zum VW Abgasskandal inklusive einer Liste der betroffenen Fahrzeuge finden Sie unter

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Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Motor-Hersteller können betroffene Dieselfahrer demnach auch im Fall von Daimler relativ einfach durchsetzen. Dem Hersteller obliegt die sekundäre Darlegungslast. Das bedeutet, vor Gericht muss der Hersteller nachweisen, dass es keine technische Alternative zur verbauten Abschalteinrichtung gibt und der Vorstand des Kozerns keine Kenntnis von der Implementierung hatte. Mit Blick auf Erfahrung und Ausgang zahlreicher Prozesse gegen Volkswagen zeigt sich, dass sich der Nachweis dieser Punkte schwierig gestaltet.

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