Durch den Betrieb moderner Fahrzeuge entstehen große Datenmengen verschiedener Art, bezeichnet als Fahrzeugdaten, wie z. B. Fahrzeugstatus-Informationen, Umgebungszustände, Betriebszustände von Systemkomponenten oder Positionsangaben. Innovative Mobilitätskonzepte und digitale Geschäftsmodelle setzen einen diskriminierungsfreien Datenzugang sowie die externe Verarbeitung solcher Daten voraus. Des Weiteren muss transparent sein, an wen die Informationen zu welchem Zweck weitergeleitet werden. Der Fahrzeugnutzer sollte die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob und an wen er die in seinem Fahrzeug generierten Daten freigeben möchte.
Gemäß Werkskonfiguration und aufgrund fehlender Schnittstellen sehen vernetzte Fahrzeuge weder für den Fahrzeugnutzer selbst noch für sonstige Dritte einen unmittelbaren Zugriff auf im Fahrzeug generierte Daten vor. Über einen solche Datenzugang verfügt allein der Fahrzeughersteller, was zur einer faktischen Datenhoheit der Fahrzeugsteller führt. Daraus resultieren zum einen wettbewerbliche Herausforderungen und Risiken, wie z. B. Risiken für ein Versagen von Märkten für datenbasierte Geschäftsmodelle. Zum anderen wird der Fahrzeugnutzer in seiner selbstbestimmten Datennutzung eingeschränkt. Fahrzeugdaten sind nach herrschender Auffassung regelmäßig als „personenbezogene Daten“ zu qualifizieren, so dass Datenschutzrecht zu beachten ist.
Baum Reiter & Collegen beschäftigt sich seit Jahren mit allen rechtlichen Fragen zu den Themen
Um einen fairen und datenschutzkonformen Zugang zu Fahrzeugdaten zu gewährleisten, beauftragte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Kanzlei Baum Reiter & Collegen mit der Erstellung eines Gutachtens. Dieses liegt unter dem Titel „Gutachten zur Einführung eines ‚Mobilitätsdatenwächters‘ für eine verbrauchergerechte Datennutzung“ seit Mitte November 2022 vor und wurde am 21.11.2022 anlässlich einer gemeinsam von vzbv und ADAC organisierten Veranstaltung zu dem Thema veröffentlicht.
Die Schwerpunkte des Gutachtens umfassen:
Die im Gutachten vorgeschlagene Trennung zwischen Datentreuhänder (Zugang zum Fahrzeug, Datenweiterleitung) und Mobilitätsdatenwächter (Autorisierung) ermöglicht Neutralität beim Umgang mit den Daten. Verbraucher werden somit befähigt, souverän über die Nutzung ihrer Daten in vernetzten Fahrzeugen zu entscheiden.
Hier geht es zum Gutachten: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/verbraucherinnen-sollen-ueber-nutzung-von-mobilitaetsdaten-entscheiden
Wir beraten zu allen wettbewerbsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Fragen, die sich beim Umgang mit Fahrzeugdaten stellen.