Infinus-Skandal Gläubigerversammlung abgebrochen
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Infinus-Skandal: Gläubigerversammlung der FuBus vorzeitig abgebrochen

5. März 2018

Pressemitteilung_Infinus_ 20140515.pdf 

Die Gläubigerversammlung der Future Business KG aA geriet nicht nur für den zur Wahl eines gemeinsamen Vertreters stehenden Rechtsanwalt Gloeckner zum Desaster, sondern auch für das Amtsgericht Dresden sowie den Insolvenzverwalter Dr. Kübler. 

Bereits im Vorfeld der Gläubigerversammlung hatte die Kanzlei Baum Reiter & Collegen erhebliche Bedenken gegen den ordnungsgemäßen Ablauf der vom Amtsgericht Dresden für den 13.05.2014 einberufenen Gläubigerversammlung geäußert. Die Kanzlei baum · reiter & collegen bewertete das Anschreiben des Insolvenzverwalters Dr. Kübler zur Einladung als manipulativ und missverständlich. „Zahlreiche Anleger fühlten sich falsch informiert, weil sie davon ausgingen, dass die Wahl eines gemeinsamen Vertreters alternativlos und kostenfrei ist.“, so Rechtsanwalt Prof. Julius Reiter. 

Ein Großteil der Anleger hat daraufhin mit der vom Insolvenzverwalter vorausgefertigten Vollmacht Rechtsanwalt Gloeckner beauftragt, das Stimmrecht bei der Gläubigerversammlung auszuüben. Dass Herr Gloeckner für die Tätigkeit als gemeinsamer Vertreter ein Honorar möglicherweise in Höhe von ca. 5 bis 10 Mio. Euro zu Lasten der Insolvenzmasse und damit letztendlich zu Lasten der Gläubiger geltend machen kann, blieb den Anlegern verborgen.Die Organisation und der Ablauf der Versammlung waren dilletantisch. So wollte das Gericht eine Abstimmung über mehr als 4.800 Schuldverschreibungsserien in einer einzigen Versammlung abhalten. Für Anleger und deren Bevollmächtigte, die für mehrere Serien abstimmungsberechtigt waren, war lediglich eine Stimmkarte vorbereitet worden. Mit einer solchen Stimmkarte kann ein von mehreren Anlegern bevollmächtigter Vertreter keinen individuellen Weisungen nachkommen. Auch die vom Insolvenzverwalter vorgefertigte Vollmacht für Rechtsanwalt Gloeckner sah keine individuelle Weisungsmöglichkeit vor. „Viele Anleger empfanden die geplante Abstimmung daher als Farce, weil sie vermuteten, dass die Wahl von Herrn Gloeckner zum gemeinsamen Vertreter schon im Vorhinein feststand.“, so Rechtsanwalt Prof. Reiter. 

Anlegern, die im Vorfeld Rechtsanwalt Gloeckner bevollmächtigt hatten, aber persönlich erschienen, wurde lediglich eine Besucherkarte ausgehändigt. Anleger berichteten, dass ihnen selbst auf Nachfrage keine Stimmrechtskarte ausgehändigt wurde, weil sie ja bereits Rechtsanwalt Gloeckner eine Vollmacht erteilt hätten. Trotz der Rüge verschiedener Anwälte wegen der Hinderung an der Ausübung des Stimmrechts, setzte das Gericht die Versammlung fort, ohne sich mit den Vorwürfen zu befassen. Unter anderem von der Kanzlei baum · reiter & collegen wurde daraufhin ein Befangenheitsantrag gegen die Versammlungsleiterin Danko gestellt, dem sich zahlreiche Anwälte anschlossen. Die Versammlung wurde daraufhin vorzeitig abgebrochen, ohne dass ein Beschluss gefasst wurde.

Wie geht es nun für die Anleger weiter? 

Wie das Insolvenzgericht am Ende der Veranstaltung ausführte, wird für die nächste Gläubigerversammlung keine persönliche Einladung an die Anleger verschicken werden. Das Amtsgericht Dresden wird den Termin zur Fortsetzung der Gläubigerversammlung nur über das Internet bekannt geben (www.insolvenzbekanntmachungen.de und www.bundesanzeiger.de). Anleger sollten sich daher kontinuierlich informieren. 

Durch die Wiederholung der Gläubigerversammlung haben die zuvor schlecht informierten Anleger jetzt die Möglichkeit, sich über die Vor- und Nachteile der Bestellung eines gemeinsamen Vertreters zu informieren. Nach Ansicht der Kanzlei Baum Reiter & Collegen besteht der Vorteil eines gemeinsamen Vertreters im Wesentlichen nur darin, dass die Anleger ihre Forderungen nicht eigenständig zur Insolvenztabelle anmelden müssen. Dieser vermeintliche Vorteil wird aus unserer Sicht im vorliegenden Fall von den Anlegern zu teuer bezahlt. Das enorme Honorar des Gemeinsamen Vertreters würde zu einer deutlichen Verringerung der Insolvenzquote führen. Bei einem angenommenen Honorar von 5 Mio. Euro würde ein Anleger der 20.000 Euro investiert hat, über 800 Euro weniger erhalten. Angesichts der vom Insolvenzverwalter geschätzten Insolvenzquote von 20% bekäme der Anleger nicht 4.000 Euro, sondern nur knapp 3.200 Euro ausgezahlt. 

Diejenigen Anleger, die im Vorfeld der Versammlung Herrn Gloeckner mit der Stimmrechtsausübung bevollmächtigt hatten und sich jetzt gegen die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters aussprechen möchten, sollten die Vollmacht unbedingt gegenüber Herrn Gloeckner und dem Insolvenzgericht widerrufen! 

Die Kanzlei baum · reiter & collegen hilft den geschädigten Anlegern hierbei gerne.  Für Fragen stehen Ihnen Herr Prof. Dr. Reiter sowie Rechtsanwalt Schmitz gerne zur Verfügung.