1. Juni 2018
Die Untätigkeit der Autohersteller und der Politik zwingt Besitzer der Dieselautos zum Handeln
18.05.2018: Die EU-Kommission gab gestern bekannt, Deutschland wegen zu hoher Stickoxid-Werte (NOx) zu verklagen. Etwa 66 deutsche Städte überschreiten derzeit die zulässigen Grenzwerte. Einer der Hauptverursacher ist der Dieselmotor, der für knapp 75% der Stickoxidlast aus dem Verkehr verantwortlich ist. Insbesondere Fahrzeuge, die vom VW-Abgasskandal betroffen sind, haben einen wesentlichen Anteil daran. Durch die illegalen Abschalteinrichtungen sind die Werte auf der Straße deutlich höher als in den Labormessungen.
Bisher hat sich die Politik darauf verlassen, dass die Emissionen durch Software-Updates gedrückt werden. Doch was genau mit der Änderung an der Fahrzeugelektronik bewirkt wird, hält VW bewusst geheim. Bisher ist unklar, welche neuen Probleme entstehen – von stärkerem Verschleiß bis zu möglichem höheren Verbrauch: Die Klage der EU-Kommission zeigt zudem deutlich, dass die vielen Software-Updates nicht ausgereicht haben. Die EU verlangt jetzt weitere Schritte wie Fahrverbote oder physische Nachrüstungen der Schadstoff-Verursacher. Offen bleibt, wer hierfür geradestehen muss. „Es kann nicht sein, dass am Ende die Autobesitzer unter Fahrverboten leiden oder auf eigene Kosten ihre Autos nachrüsten müssen, weil Autohersteller sich aus der Verantwortung stehlen“, so Prof. Dr. Julius Reiter. Rechtsanwalt Gerhart Baum, Bundesminister a.D. und Partner der Kanzlei baum reiter & collegen, erklärt: „Durch das Verhalten von VW und anderen Autoherstellern, die im Verdacht der Abgasmanipulation stehen, wurden nicht nur die Käufer getäuscht und die Umwelt belastet. Nun drohen auch den anderen Dieselfahrern Fahrverbote. Volkswagen muss jetzt einlenken und eine tatsächliche Nachrüstung der Betrugsautos vornehmen. Die EU-Klage ist eine Blamage für die Bundesregierung; sie muss die europäischen Vorgaben nun endlich ernst nehmen und sowohl für saubere Luft in den Städten sorgen als auch die verantwortlichen Autohersteller in die Pflicht nehmen.“
Dieselfahrer sollten sich aber nicht auf freiwillige Maßnahmen des Staates oder der Fahrzeughersteller verlassen, sondern ihre rechtlichen Möglichkeiten bereits jetzt ausschöpfen. „Darüber hinaus besteht, unabhängig von Dieselmotor oder Hersteller, für finanzierte Verträge die Möglichkeit eines Widerrufs“, betont Dr. Timo Gansel, Gründer und Inhaber der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte.
Über 500 erfolgreiche Urteile vor verschiedenen Landgerichten im Abgasskandal zeigen, dass die Zeit reif ist. Die Gerichte haben dabei verschiedene Optionen eröffnet: Die Urteile reichen von Schadenersatz bis zur Rückzahlung des Kaufpreises oder der Lieferung eines Neufahrzeuges aus der aktuellen Produktpalette. Ansprüche aus dem “Diesel-Abgasskandal” können regelmäßig nur noch bis zum Jahresende geltend gemacht werden. Die Vorbereitung einer Klage nimmt einige Zeit in Anspruch. Wir raten allen Dieselfahrern, rechtzeitig bis zum 30. Juni 2018 zu handeln und eine spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Prüfung ihrer Ansprüche zu betrauen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Prof. Dr. Julius Reiter: +49 (0)211 83680570, julius.reiter@baum-reiter.de
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