5. März 2018
Düsseldorf – Nach dreitägiger Beratungsphase wird heute der Bundestag über die Anpassung der Immobilienkreditrichtlinie abstimmen. Das Ergebnis steht jetzt schon fest: Trotz starker Kritik durch Experten und Opposition weicht die Bundesregierung nicht von ihrem Plan ab und beerdigt das ewige Widerrufsrecht bei Immobilienkrediten. Zuvor wurden abweichende Parlamentarier aus den Reihen der Regierung auf Kurs gebracht. „Mit der zeitlichen Begrenzung falscher Widerrufsbelehrungen wird das stärkste Verbraucherrecht überhaupt beschnitten. Und das, obwohl hier keinerlei Rechtsunsicherheit herrscht“, argumentiert Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der Kanzlei baum reiter & collegen, der bei der Anhörung vor dem Ausschuss Recht und Verbraucherschutz des Bundestags als Experte geladen war.
Das Nachsehen hat der Verbraucher
Mit der Anpassung der Kreditrichtlinie wird das Widerrufsrecht bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auf ein Jahr und 14 Tage beschränkt. Diese neue zeitliche Begrenzung gilt sogar rückwirkend für Altverträge. Nach der Gesetzeseinführung – wahrscheinlich zum 21. März 2016 – verbleiben den Kreditnehmern lediglich drei Monate, um den Widerrufsjoker zu ziehen. Danach erlischt das ewige Widerrufsrecht endgültig. Begründet wird die Änderung mit der Notwendigkeit klarer Rechtsverhältnisse, damit Banken großzügiger Darlehen vergeben können. „Kreditinstitute steht es frei, jederzeit ordnungsgemäß nachbelehren. Solange sich Banken an die vom Ministerium abgesegneten Musterformulierungen halten, kann ihnen sowieso nichts passieren“, weiß Reiter. Betroffen von falschen Belehrungen sind zumeist Verträge aus den Jahren 2002 bis 2011. Dokumente aus den darauffolgenden Jahren weisen hingegen kaum noch Fehler auf.
Klarer Verstoß gegen EU-Recht
Zudem entspricht die Gesetzesänderung nicht geltendem europäischen Recht: Laut Richtlinie 2011/83/EU sollen Mitgliedsstaaten ihre aktuell geltenden Standards beibehalten. Die EU fordert des Weiteren, dass der Vertragswiderspruch bei Finanzdienstleistungen – so ebenfalls vom deutschen Gesetzgeber im BGB (§ 356 Abs. 3 S. 3) klargestellt – keine Befristung vorsieht. „Es ist unbegreiflich, wie die Große Koalition eine so hochkomplexe Angelegenheit innerhalb von drei Tagen durchpeitschen kann. Mir scheint, dass die Bankenlobby hier ordentlich interveniert hat“, so Reiter.
Kreditnehmer sollten jetzt handeln
Für Baufinanzierer bedeutet das: Wer aus hohen Zinssätzen raus will, sollte spätestens jetzt den Kreditwiderruf in Angriff nehmen. Bei erfolgreichem Widerspruch mit anschließender Umschuldung auf das aktuell niedrige Zinsniveau sparen Verbraucher eine vier bis fünfstellige Summe. Die Prüfung der eigenen Verträge lohnt: „Etwa 80% der zwischen 2002 und 2011 abgeschlossenen Kreditverträge enthalten Fehler in der Widerrufsbelehrung, weshalb sie noch heute widerrufen werden können“, erklärt der Professor. Da Banken grundsätzlich den Widerruf durch Privatpersonen ablehnen, sollte der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts herangezogen werden. Die Kanzlei baum reiter & collegen bietet unter folgendem Link eine kostenlose und unverbindliche Erstprüfung von Darlehensverträgen an: