BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS TARIFEINHEITSGESETZ
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Eingriff in die Freiheit der Berufsgewerkschaften – Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz

5. März 2018

Düsseldorf, 26.01.2017: Am 24. und 25.01.2017 fand die mündliche Verhandlung zum Tarifeinheitsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt. In der zweitägigen Verhandlung hat sich das Gericht sehr ausführlich mit den Inhalten und realen Auswirkungen des Gesetzes befasst, nach dem nur noch der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft im Betrieb gelten soll. Die Rechtsanwälte Gerhart R. Baum, Prof. Dr. Julius Reiter und Dr. Olaf Methner von Baum, Reiter & Collegen nahmen als Prozessbevollmächtigte der Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ an der Verhandlung teil.

„Unsere Bedenken haben sich voll bestätigt. Es handelt sich bei dem Gesetz um eine Grundrechtsverletzung, einen Eingriff in die Tariffreiheit und in das Streikrecht der Berufsgewerkschaften wie der Vereinigung Cockpit. Das Gesetz schafft Rechtsunsicherheit. Es wird entgegen der Behauptung der Bundesregierung zu weniger Solidarität auf Arbeitnehmerseite führen und stört den Betriebsfrieden. Es besteht keine Notwendigkeit zu einer so gravierenden Änderungen des Tarifvertragsrechts”, so Gerhart Baum, Rechtsanwalt und Bundesminister a.D.

„Ein Grundrecht unter dem Vorbehalt von Mehrheiten ist kein Grundrecht mehr. Die verschiedenen Vorträge vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Massivität des Eingriffs noch einmal deutlich hervorgebracht.“, meinte Ilja Schulz, Präsident der Vereinigung Cockpit. „Die Bundesarbeitsministerin konnte selbst nicht so recht darstellen, welchen Zweck das Gesetz eigentlich verfolgt“, so der Eindruck der Anwälte von Baum Reiter & Collegen und ihrer Mandanten von der Vereinigung Cockpit.

Das Bundesverfassungsgericht machte deutlich, dass es sich in diesem Verfahren auf verfassungsrechtlichem Neuland bewegt. Mit einer Entscheidung ist daher erst in einigen Monaten zu rechnen.