Dieselgate: Stiftungsanwälte ziehen gegen VW vor Gericht
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Dieselgate: Stiftungsanwälte ziehen gegen VW vor Gericht

5. März 2018

Obwohl Besitzern von Diesel-Fahrzeugen Fahrverbote und erhebliche Wertverluste drohen, verweigert der VW-Konzern beharrlich Verhandlungen über einen Vergleich. Die deutschen Kooperationsanwälte der Stiftung „Volkswagen Car Claim“ haben deshalb begonnen, Klagen gegen VW einzureichen – und prüfen weitere juristische Optionen.

Berlin/Düsseldorf, 08. Mai 2017

Aktuelle Studien zeichnen ein erschreckendes Bild. Autohersteller – allen voran der VW-Konzern – haben Abgaswerte in noch größerem Ausmaß manipuliert als angenommen. Und während betroffene Kunden in den USA laut Medienberichten bis zu 10.000 Dollar Entschädigung erhalten, sollen VW-Besitzer hierzulande offenbar leer ausgehen. „VW fährt mit unhaltbaren Argumenten einen Konfrontationskurs zulasten seiner Kunden”, sagt Gerhart Baum von der Kanzlei Baum Reiter & Collegen. “Offenbar will VW den Abgasskandal aussitzen und setzt darauf, dass Ansprüche der Kunden verjähren.“

„Im Interesse unserer Mandanten setzen wir deshalb nicht mehr allein auf einen Vergleich, sondern haben begonnen, Klagen vor deutschen Gerichten einzureichen“, ergänzt sein Kanzleipartner Professor Julius Reiter.

Die Erfolgschancen schätzen Baum, Reiter und ihr Kooperationspartner Dr. Timo Gansel als gut ein. „Gerichte haben Händler oder den VW-Konzern bereits in etlichen Fällen verpflichtet, Diesel-Fahrzeuge zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten“, erklärt der Gründer der Kanzlei Gansel Rechtsanwälte in Berlin.

Eine besondere Option gebe es bei kreditfinanzierten Autos: „In den Darlehensverträgen zahlreicher Autobanken sind gesetzliche Pflichtangaben nicht vollständig erteilt. Damit können die Verträge heute noch widerrufen werden“, erläutert Gansel. „Der Widerruf des Kredites führt zur Rückabwicklung des Autokaufs mit einem bemerkenswerten Ergebnis: VW-Kunden könnten ihren Diesel zurückgeben und bekämen im Gegenzug ihre Anzahlung und den Tilgungsanteil aller Raten zurück. Für Verträge ab Juni 2014 müssten sie keinen Ausgleich für die Laufleistung ihres Wagens bezahlen.“ Die beiden Kanzleien untersuchen derzeit auch eine Vielzahl von Leasingverträgen.

Chancen für Geschädigte
Alternativ zu einer Rückabwicklung bestehen in vielen Fällen Chancen auf Schadensersatz oder eine Minderung des Kaufpreises. Es sei schließlich kein bloßer Sachmangel, wenn Autos deutlich mehr Stickoxid ausstoßen als angegeben, meint Reiter. „Wir sind überzeugt, dass dies den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung erfüllt.“

Hinzu komme die „Adblue“-Problematik: Medienberichten zufolge hat VW in zahlreichen Diesel-Motoren eine Software eingesetzt, die die Zufuhr des Abgas-Entgifters Adblue drosselte, wenn der Vorrat zur Neige ging und der nächste Service-Zeitpunkt nicht erreicht war. Nachdem die Schummel-Software entfernt wurde, müssen Betroffene nun deutlich öfter in die Werkstatt.

„Wenn Hersteller oder Händler längere Service-Zeiträume versprochen haben, kann dies ebenfalls Schadensersatzansprüche auslösen“, erläutert Reiter. Dies gelte auch für einen unerwartet hohen Spritverbrauch. Aktuelle Studien zeigen, dass Verbrauchsangaben vielfach völlig unrealistisch waren.

Da in Deutschland noch immer keine Sammelklagen geschädigter Verbraucher möglich seien, müssten Betroffene ihre Ansprüche allerdings individuell durchsetzen, sagt Gansel. „Wir haben Möglichkeiten geschaffen, ohne Kostenrisiko vorzugehen. Unser Ziel ist es, dass kein VW-Halter auf seine Rechte verzichten muss, nur weil ein Kostenrisiko besteht. Das wäre aus rechtsstaatlicher Sicht nicht akzeptabel.“

„Wir kooperieren mit Prozessfinanzierern, die gegen eine faire Erfolgsbeteiligung die Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.” ergänzt Reiter. „Gegen die letzten Rechtsschutzversicherer, die noch vertragswidrig die Deckung verweigern, führen wir auf Wunsch unserer Mandanten kostenfrei und ohne Risiko sogenannte Deckungsklagen“.

Volkswagen Car Claim: Der aktuelle Stand
Parallel zu den Klagen hoffen die Kanzleien noch immer auf eine Verhandlungslösung. „Die niederländische Stichting Volkswagen Car Claim, bei der sich inzwischen 100.000 VW-Halter angemeldet haben – darunter 20.000 aus Deutschland – wird sich weiter darum bemühen“, sagt Gerhart Baum, Partner bei Baum Reiter & Collegen und Mitglied des Stiftungsbeirats.

Angesichts der Blockade-Haltung von VW reiche dies jedoch nicht mehr – schließlich drohe vielen Geschädigten die Verjährung ihrer Ansprüche. „Ich halte das Vorgehen von VW vor dem Hintergrund der massiven Manipulationen für inakzeptabel“, ergänzt Reiter, der gemeinsam mit Gansel nun auch weitere juristische Optionen prüft.

So sehen die Kooperationspartner realistische Chancen für eine „Gewinnabschöpfungsklage“. Mit dem Verkauf von manipulierten Fahrzeugen habe der VW-Konzern in erheblichem Umfang sogenannte Unrechtsgewinne erwirtschaftet, die von Verbraucherschutzorganisationen eingeklagt werden könnten. Reiter: „In diesem Zusammenhang laufen derzeit vielversprechende Vorbereitungen mit Verbraucher-Verbänden und namhaften Prozessfinanzierern.“

Rechtsschutz ohne Kostenrisiko
VW Verhandlung möchte allen Geschädigten die Möglichkeit bieten, Ihre Rechte gegenüber dem VW-Konzern oder den Händlern einfach und ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Auf der Internetseite www.vw-verhandlung.de bieten wir Fahrzeughaltern – mit oder ohne Finanzierung – direkt über ein Online-Formular diesen Service an.

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