28. August 2020
Ab 2021 kommt die elektronische Patientenakte – eine besondere Herausforderung für den Datenschutz.
Die elektronische Patientenakte, die gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2021 den Versicherungsnehmern verpflichtend anbieten müssen, kann sämtliche sensible Gesundheitsdaten wie Untersuchungsergebnisse oder Röntgenbilder eines jeden Patienten enthalten.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Patienten bekommen weniger Papier zum Abheften, und Ärzte erhalten kurzfristig und unkompliziert Zugang zu den benötigten Unterlagen und Informationen. Die Verwaltung der Akte erfolgt durch die Patienten selbst über eine Smartphone-App.
Soweit bekannt, weist die geplante App jedoch schwächen auf. So können Patienten in den Einstellungen nicht nach Ärzten differenzieren, um nur die für einen bestimmten Arzt relevanten Unterlagen freizuschalten. Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt oder Psychiater – jeder Arzt hätte Einblick in sämtliche Patienteninformationen.
Ein Update mit ergänzender Funktion ist erst für das Jahr 2022 geplant.
Eine weitere Schwäche sieht der Bundesdatenschutz-Beauftragte im Authentifizierungsverfahren. Bei Umsetzung der elektronischen Patientenakte käme – anders als es die DSGVO verlangt – nicht der höchste Sicherheitsstandard zu Anwendung.
Für die Digitalisierung wird die elektronische Patientenakte einen wesentlichen Beitrag leisten.
Um den Erfolg sowie die Akzeptanz bei den Patienten nicht zu gefährden, sollten die Rahmenbedingungen schnellstmöglich an die europaweit geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO angepasst werden.