Der Rechtstipp für kritische Anleger
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Der Rechtstipp für kritische Anleger

5. März 2018

Ab dem 01.01.2010 wird das Beratungsprotokoll für Kapitalanlageberatungen Pflicht, doch darauf sollten sich Anleger nicht verlassen.
Millionen von Bankkunden in Deutschland haben in der Finanzkrise Geld verloren. Viele fühlen sich dabei von ihrer Bank hereingelegt: Die einen ärgern sich über ihre wertlosen Zertifikate der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers, die ihnen der Anlageberater ihrer Hausbank aufgeschwatzt hat. Die anderen sitzen auf Investment- oder Immobilienfonds und Wertpapierdepots, die längst nicht mehr so viel wert sind wie zum Kaufzeitpunkt. Zahlreiche Menschen haben deshalb das Vertrauen zu ihrer Bank verloren. Und der Gesetzgeber hat Konsequenzen gezogen: Vom 01.01.2010 an müssen Anleger nach jeder Wertpapierberatung ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Doch Vorsicht: „Das neue Protokoll ist keine Garantie für eine gute und unabhängige Beratung“, sagt der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter.
Die neue Vorschrift sieht auf den ersten Blick wie eine gute Sache aus: Mit dem Protokoll sollen Wertpapier-Käufer im Zweifel später vor Gericht den Ablauf des Beratungsgespräches beweisen können. Das könnte im Falle eines Verlusts die Haftungsansprüche von Kunden bei einer Falschberatung verbessern, so das Kalkül der Regierung. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz hofft jedenfalls, dass mit der Dokumentationspflicht auch die Qualität der Beratung erhöht wird. Dagegen sprechen allerdings mehrere Gründe:

  • Bislang gibt es keinen einheitlichen, verbindlichen Standard für die Protokolle. Verbraucherschützer fürchten nicht nur einen Wildwuchs bei den Abfragen in den Papieren. Es besteht auch die Gefahr, dass Banken die Protokolle so unverbindlich wie möglich erstellen, um in Streitfällen juristisch gut abgesichert zu sein. Besonders tückisch ist es, wenn Banken in die Beratungsprotokolle Zusatzklauseln einbauen, die eher der Haftungsfreizeichnung der Bank dienen sollen als einer Dokumentation des Beratungsgesprächs. Bankkunden sollten deshalb auf jeden Fall darauf pochen, dass der Berater ihre Wünsche und Anmerkungen in dem Protokoll festhält.
  • Die Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte bereits im Sommer zusam-men mit Experten standardisierte Produktinformationsblätter entwickelt. Diese sollen Anleger in knapper Form und auf verständliche Weise helfen, die Vor- und Nachteile eines Finanzprodukts inklusive der Kosten zu erfassen und so verschiedene Angebote leichter miteinander vergleichen zu können. Eine Pflicht, die Infoblätter einzusetzen, gibt es bislang aber nicht. Und so macht auch kaum eine Bank davon Gebrauch.
  • Die meisten Geldinstitute haben aus der Krise offensichtlich nichts gelernt. Der Verkaufsdruck in den Bankfilialen ist geblieben, weil sich am System nichts ge-ändert hat: „Die so genannte Beratung orientiert sich leider häufig nicht daran, was der Kunde braucht und welches Risiko er eingehen will, sondern was die Bank gerade loswerden will und für das Geldhaus die höchsten Provisionen ab-wirft“, sagt Rechtsanwalt Reiter. Das hätten gerade erst veröffentliche, für die Banken niederschmetternde Untersuchungen der Universität Bamberg und der Stiftung Warentest wieder einmal eindrucksvoll bewiesen. Anwalt Reiter rät Bankkunden deshalb, sich auf das Gespräch gut vorzubereiten, eigene kritische Fragen zu stellen und immer ein gesundes Misstrauen mitzubringen. Außerdem sollte der Kunde eine Vertrauensperson als Zeugen dabei haben.

Fazit: Für Reiter ist das Protokoll nur „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Er for-dert weiter eine Umkehr der Beweislast. Das heißt: Wenn sich ein Fonds oder ein Zerti-fikat als Verlustbringer erweist, sollte die Bank beweisen müssen, dass sie korrekt bera-ten hat. „Falschberatung muss für Banken richtig teuer werden“, sagt er, „sonst sind die nächsten Skandale à la Lehman nur eine Frage der Zeit.“
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter; Tel. 0211-83680570;
E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de