5. März 2018
Ab dem 01.01.2010 wird das Beratungsprotokoll für Kapitalanlageberatungen Pflicht, doch darauf sollten sich Anleger nicht verlassen.
Millionen von Bankkunden in Deutschland haben in der Finanzkrise Geld verloren. Viele fühlen sich dabei von ihrer Bank hereingelegt: Die einen ärgern sich über ihre wertlosen Zertifikate der amerikanischen Pleitebank Lehman Brothers, die ihnen der Anlageberater ihrer Hausbank aufgeschwatzt hat. Die anderen sitzen auf Investment- oder Immobilienfonds und Wertpapierdepots, die längst nicht mehr so viel wert sind wie zum Kaufzeitpunkt. Zahlreiche Menschen haben deshalb das Vertrauen zu ihrer Bank verloren. Und der Gesetzgeber hat Konsequenzen gezogen: Vom 01.01.2010 an müssen Anleger nach jeder Wertpapierberatung ein Protokoll ausgehändigt bekommen. Doch Vorsicht: „Das neue Protokoll ist keine Garantie für eine gute und unabhängige Beratung“, sagt der auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter.
Die neue Vorschrift sieht auf den ersten Blick wie eine gute Sache aus: Mit dem Protokoll sollen Wertpapier-Käufer im Zweifel später vor Gericht den Ablauf des Beratungsgespräches beweisen können. Das könnte im Falle eines Verlusts die Haftungsansprüche von Kunden bei einer Falschberatung verbessern, so das Kalkül der Regierung. Die Bundesministerin für Verbraucherschutz hofft jedenfalls, dass mit der Dokumentationspflicht auch die Qualität der Beratung erhöht wird. Dagegen sprechen allerdings mehrere Gründe:
Fazit: Für Reiter ist das Protokoll nur „ein kleiner Schritt in die richtige Richtung“. Er for-dert weiter eine Umkehr der Beweislast. Das heißt: Wenn sich ein Fonds oder ein Zerti-fikat als Verlustbringer erweist, sollte die Bank beweisen müssen, dass sie korrekt bera-ten hat. „Falschberatung muss für Banken richtig teuer werden“, sagt er, „sonst sind die nächsten Skandale à la Lehman nur eine Frage der Zeit.“
Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter; Tel. 0211-83680570;
E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de