Daimler ordert 200.000 Vans zurück in die Werkstatt
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Daimler ordert 200.000 Vans zurück in die Werkstatt

25. Oktober 2021

Daimler ruft 200.000 Dieselfahrzeuge, die über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen, zurück in die Werkstatt, um ihnen ein Software-Update aufzuspielen. Betroffen sind die Van-Baureihen Sprinter (100.000), Vito und Viano (zusammen knapp 100.000 PKW) aus den Produktionsjahren 2010 bis 2018, die über den Motor OM 651 verfügen: allesamt Euronorm-5-Diesel.

Rückruf durch das KBA

Bei der schon 2019 vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beanstandeten Abschalteinrichtung handelt es sich um die so genannte Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, deren Funktionsweise von Experten aus dem BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) wie folgt beschrieben wird: „Außerhalb der Typprüfbedingungen (Prüfzyklus NEFZ) wird die Rate der AGR (Abgasrückführung) verringert, indem über das elektrisch geschaltete Kühlwasserthermostatventil die Motorkühlwassertemperatur und damit die Motoröltemperatur zunächst niedrig gehalten wird. Somit wird außerhalb der Typprüfbedingungen ein AGR-Kennfeld mit niedrigeren Raten genutzt als unter Typprüfbedingungen. Eine Absenkung der AGR-Rate führt zu erhöhten Stickoxid-Emissionen.“

Manipulative Beeinflussung der Kühlmittels-Soll-Temperatur 

Während des erkannten NEFZ-Prüfzyklus wird durch diese Funktion der Kühlmittelkreislauf des Motors künstlich kälter gehalten als unter realistischen Bedingungen. Hierdurch wird eine Aufwärmung des Motoröls verhindert, die Motor- und damit Brennkammertemperatur bleibt niedriger, und der NOx-Ausstoß wird während der künstlichen Kühlung deutlich reduziert.

Die Aufheizung des Motoröls kann eine solche künstliche Kühlung natürlich nur verlangsamen, nicht gänzlich verhindern. Für die Dauer des NEFZ-Zyklus von gerade einmal 1.180 Sekunden kann eine solche künstliche Kühlung dennoch deutliche Auswirkungen haben, die im normalen Betrieb des Fahrzeugs – insbesondere wenn dieser länger als 1.180 Sekunden andauert – natürlich nicht mehr gegeben sind.

Mehrere obergerichtliche Senate gehen von sittenwidriger Schädigung aus

Bereits das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hatte mit Urteil vom 18.09.2020 (Az. 8 U 8/20) bei einem Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einer sog. „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch die Daimler AG festgestellt. Das Gericht stellte heraus, dass die beklagte Daimler AG potenzielle Erwerber des streitgegenständlichen Fahrzeugs getäuscht habe, dass das Fahrzeug über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Dies sei unzutreffend gewesen, da das Fahrzeug über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer sog. „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ verfügt habe. Entscheidend sei, dass die sog. „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“ außerhalb der auf dem Prüfstand herrschenden Bedingungen oftmals abgeschaltet werde.

Auch das OLG Köln hat in einem ähnlich gelagerten Fall die Daimler AG zu Schadensersatz verurteilt (Urteil vom 05.11.2020, Az. 7 U 35/20).

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