Corona, Kurzarbeit, Kündigung
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Corona, Kurzarbeit, Kündigung

Kündigung

Die Pandemie verlangt von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vom Kleinbetrieb über den deutschen Mittelstand bis zum DAX-Konzern artistische Meisterleistungen. Arbeitgeber jonglieren mit Arbeitsschutz und Fürsorgepflichten in Zeiten, wo Seife und Toilettenpapier in Deutschland Mangelware sind – ganz zu schweigen von ausverkauftem Desinfektionsmittel zu Apothekerpreisen. Arbeitgeber mussten in Rekordzeit Homeoffice-Lösungen bereitstellen und sich für Videokonferenz-Dienstleister entscheiden, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können und dabei die geltenden Regelungen von Datenschutz- und -sicherheit beachten. Da wurde das Kerngeschäft mal eben zur Nebensache. 

In bisher unbekanntem Ausmaß wurden Anträge auf Kurzarbeit eingereicht, und Anwälte aus den Rechtsgebieten Arbeitsrecht sowie Insolvenzrecht liefen ihren Kollegen aus den umsatzstarken Gebieten Gesellschaftsrecht und Mergers & Acquisitions den Rang ab. Wer hätte das vor Corona-Zeiten für möglich gehalten?! Internationale Wirtschaftskanzleien machten stattdessen durch Massenentlassungen ihrer Mitarbeiter von sich Reden. 

Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen ließen sich exponentiell zu arbeitsrechtlichen ‚Fragen rund um Corona‘ beraten. Muss ich meinem Chef erzählen, wohin ich in den Urlaub verreise? Habe ich Anspruch auf Homeoffice? Besteht Kündigungsschutz auch während der Corona-Krise? Welche Pflichten habe ich als Arbeitgeber? Gibt es einen Erstattungsanspruch, wenn mein Mitarbeiter aufgrund behördlicher Anordnung in Quarantäne geschickt wird? Dürfen Dienstreisen noch durchgeführt werden? Kann ich in Kurzarbeit betriebsbedingte Kündigungen aussprechen? (Antworten auf diese Fragen und mehr erhalten Sie von unserem Arbeitsrechtsteam). 

In Windeseile wurden zur Vermeidung von Entlassungen Erleichterungen der Kurzarbeit und Erhöhungen des Kurzarbeitergeldes eingeführt. Die Regierung reagierte mit finanzieller Unterstützung in unbegrenzter Höhe, die nun zum Teil von den Behörden zurückverlangt wird. Zu Recht? Arbeitgeber aus den besonders hart getroffenen Bereichen Gastronomie, Kultur und Einzelhandel wurden in ihren kreativen Ideen, ihre Ware und Dienstleistung ‚neu zu erfinden‘ und anzubieten, durch immer härtere und längere Lockdowns ausgebremst. Bleibt am Ende doch nur die Insolvenz? In den kommenden Jahren wird das Insolvenzrecht neben dem Arbeitsrecht daher einen Großteil der anwaltlichen Beratung von Unternehmen ausmachen. 

Aber es gibt auch eine positive Entwicklung durch Corona: Unternehmen entwickeln schneller digitale Lösungen, Flugreisen zu eintägigen Meetings genehmigt kein Vorgesetzter mehr, und durch die strenge Beachtung der Hygienemaßnahmen melden sich auch weniger Mitarbeiter wegen Magen-Darm-Erkrankungen arbeitsunfähig (Quelle: unternehmenseigene Statistik der krankheitsbedingten Ausfälle im Jahr 2020). Und Bereiche, die bislang nur wegen Fragen zum Mindestlohn und zur Arbeitnehmerüberlassung in der Diskussion standen, rückten wegen ihrer katastrophalen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in den Fokus der Öffentlichkeit. Ein Grund mehr, an der Diskettenfleischwurst im Supermarkt vorbeizugehen. (Die Autorin ist bekennende Vegetarierin.)