Korruptionsbekämpfung im Focus
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Korruptionsbekämpfung

In der öffentlichen Wahrnehmung ist Korruption zwar ein Thema. Jedoch fehlt es dem Einzelnen teilweise am nötigen Wissen, um zwischen legalem und illegalem Handeln zu differenzieren. Bei dem Angebot von zusätzlichem Bargeld im Gegenzug für eine Gefälligkeit oder einen Vertragsabschluss dürfte sich noch bei den Allermeisten ein Störgefühl einstellen. Schwieriger wird es bei der Überlassung von Gutscheinen, Unterhaltungselektronik, Einladung zu Veranstaltungen, Theater- oder Restaurantbesuchen. Die aus der Annahme von Vorteilen resultierenden Korruptionstatbestände sind vielfältig. Konkret geht es um Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) sowie – bei Handeln durch einen Amtsträgers – um Vorteilsannahme (§ 331 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) oder Bestechung (§ 334 StGB). 

Was die Kanzlei Baum Reiter & Collegen für Sie tun kann

Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Mitarbeiter insbesondere durch Aufklärung bezüglich korrupter Handlungsweisen sensibilisiert werden. Bei Schulungen oder durch aussagekräftigen Informationsmaterialien erfahren Ihre Mitarbeiter, was erlaubt und was verboten ist. Gleichermaßen sollte über mögliche Sanktionen aufgeklärt werden. Unternehmensseitig helfen klare (vertraglich vereinbarte) Vorgaben des Arbeitgebers, wie sich Ihre Mitarbeiter in Zweifelsfällen verhalten sollen. Vereinbart werden können zum Beispiel Anzeige- und Hinweispflichtgen gegenüber dem Arbeitgeber bei Erhalt oder dem Angebot von Vergünstigungen oder Belohnungen. Insoweit spielt die Implementierung von wirksamen anonymen Hinweisgebersystemen eine wichtige Rolle.

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