Hinweisgebersysteme
Nicht selten bleiben Missstände (z.B. korruptive Verhaltensweisen) in einem Unternehmen oder einer Behörde für die Geschäftsleitung unentdeckt, da – selbst bei Entdeckung durch Mitarbeiter – eine Aufdeckung aus Furcht insbesondere vor arbeitsrechtlichen Nachteilen unterbleibt. Es fehlt für den einzelnen Mitarbeiter (sog. „Whistleblower“) die Möglichkeit, einen Hinweis über den Missstand in anonymer Form zu erteilen, ohne als „Denunziant“ oder „Verräter“ abgestempelt zu werden.
Was sind Hinweisgebersysteme?
„Hinweisgebersysteme“ sind daher alle unternehmensinternen Regelungen im Zusammenhang mit Hinweisen und der Möglichkeit für Mitarbeiter Hinweise anonym an die Geschäftsleistung oder eine sonstige neutrale Stelle zu übermitteln. Für Ausgestaltung eines Hinweisgebersystems kommen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten in Betracht. Angeboten werden kann die Entgegennahme von Hinweisen per E-Mail, Telefon-Hotline oder einem sonstigen Online-Meldesystem. Mit entscheidend ist bei jeder Variante, dass die Anonymität des Tippgebers gewahrt bleibt.
Einbindung der Kanzlei Baum Reiter & Collegen als Ombudsmann
Neben der direkten Meldung an die Geschäftsleitung kommt insbesondere auch die Zwischenschaltung eines Ombudsmanns in Betracht. Solche Ombudsleute bieten – als neutrale Stelle – für den Tippgeber einen persönlichen und vertraulichen Kontakt. Für die Position des Ombudsmanns ist ein Rechtsanwalt besonders geeignet, da dieser von Berufs wegen zur absoluten Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet ist, über die rechtlichen und wirtschaftlichen Fachkenntnisse verfügt sowie über die Abläufe und Organisation im Unternehmen informiert ist.
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