Reform des Anlegerschutzes bleibt lückenhaft
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Bundesregierung enttäuscht mit Gesetzesentwurf: Reform des Anlegerschutzes bleibt lückenhaft

5. März 2018

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Anlegerschutz, der am 01.12.2010 Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss ist, trägt wenig dazu bei, Verbraucher besser zu schützen. Darauf hat die auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei baum · reiter & collegen aufmerksam gemacht. „Unseriöse Vermittler von Kapitalanlagen haben weiter ihre Spielwiese. Auch in Zukunft fehlen effektive Kontrollen, wenn es bei den geplanten Regelungen bleibt“, sagte Anleger-Anwalt Julius Reiter.

Nachdem schlecht beratene Bankkunden in der Finanzkrise erhebliche Verluste erlitten, etwa durch Zertifikate der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers, wollte die Bundesregierung es provisionsgierigen Verkäufern erschweren, riskante und überteuerte Finanzprodukte zu verkaufen.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble plante deshalb, Beteiligungsmodelle, zu denen besonders geschlossene Fonds zählen, nach dem Wertpapierhandelsgesetz als Finanzinstrumente einzustufen. Zuständig für die Kontrolle wäre dann die Bundeanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewesen. Nun lässt sich trefflich darüber streiten, ob die BaFin für eine solche Überwachung geeignet wäre. „Was die Bundesregierung nun beschlossen hat, öffnet unseriösen freien Vermittlern auf dem unregulierten Grauen Kapitalmarkt aber Tür und Tor, weiter gutgläubige Anleger zu täuschen“, kritisierte Reiter. Denn anders als ursprünglich geplant, sollen nun die örtlichen Gewerbeaufsichtsämter die Kontrollen auf dem Grauen Kapitalmarkt übernehmen.

„Die Mitarbeiter in diesen Ämtern haben dafür aber weder die Zeit, noch die Ausstattung und die Kompetenz, den Verkauf von hochkomplexen Finanzprodukten zu überwachen“, warnte der Düsseldorfer Fachanwalt. Die Sünder von gestern, wie etwa viele so genannte „Berater“ des umstrittenen Finanzvertriebs AWD, die zahlreiche finanzielle Problemfälle bei ihren Kunden produzierten, hätten so auch künftig keine schärferen Kontrollen zu befürchten. Denn generell könnten dann freie Vermittler weiter, ohne besondere Ausbildung, Fonds verkaufen, sofern sie nur einen Gewerbeschein haben.

Im Vergleich zu den etwa 300.000 Bankberatern seien die „freien“ Berater sogar privilegiert. Denn die Bankberater sollen – im Gegensatz zur „freien“ Konkurrenz – künftig in einer zentralen Kartei der BaFin geführt werden. Dort werden ihre Qualifikation, ihr Tätigkeitsfeld, ihr Einsatzort erfasst und dort werden Beratungsverstöße registriert. „Auch diese Datei wird allerdings nicht viel bringen. Sie ändert ja nichts an den strengen Zielvorgaben vieler Banken, die ihre Berater zwingen, bestimmte Produkte zu verkaufen, unabhängig von den persönlichen Bedürfnissen des jeweiligen Kunden“, sagte Reiter.

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt verlangte stattdessen ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Anlegerschutz, so wie dies bereits der Verbraucherzentrale Bundesverband getan hat. Nötig sei eine verbraucherorientierte Reform der Finanzaufsicht. Dabei müsse die Bundesregierung den Verbraucherschutz als Aufsichtsziel auch in der Bankenaufsicht verankern. Reiter verlangte außerdem strengere Vorgaben für die Qualifikation der Finanzvermittler, einheitliche Anforderungen an alle Vermittler (so wie im Koalitionsvertrag vereinbart), eine Umkehr der Beweislast zugunsten der Anleger, wenn fehlerhafte Beratungsprotokolle vorliegen und fehlerhaft beraten wurde, sowie ein standardisiertes Produktinformationsblatt. „Der Gesetzentwurf sieht leider nicht vor, dass die Anbieter das Informationsblatt automatisch veröffentlichen müssen, wenn sie ein neues Produkt vorlegen“, kritisierte Reiter. Sie müssten dies erst im Verkaufsgespräch aushändigen, was den Vergleich von Produkten erschwere.

Fazit: Reiter empfiehlt Bankkunden, auch künftig genau hinzuschauen, mit welchen Finanzvermittlern und Beratern sie es zu tun haben. Die Bundesregierung forderte der Mitautor des Buches „Abkassiert – die skandalösen Methoden der Finanzbranche“ auf, ihren Gesetzesentwurf nachzubessern. Dafür sei noch bis 21.01.2011 Zeit. Dann soll das Gesetz voraussichtlich den Bundestag passieren.

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter, Rechtsanwalt Olaf Methner; Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de