Bausparkasse Badenia verliert vor Oberlandesgericht
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Bausparkasse Badenia verliert vor Oberlandesgericht

5. März 2018

Erfolg für Käufer von Schrottimmobilien: Badenia verliert erneut vor Oberlandesgericht – ehemaliger Finanzvorstand Agostini entlastet die Bausparkasse nicht.

Im Schadensersatzstreit um die Finanzierung von Schrottimmobilien gerät die Deutsche Bausparkasse Badenia weiter unter Druck. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe verurteilte das Finanzinstitut, Käufern einer Immobilie in Oschersleben (Sachsen-Anhalt) den entstandenen Schaden zu ersetzen und deren Anteil an einer Wohnanlage zurückzunehmen. Das nunmehr vorliegende Urteil vom 02.12.2009 (Az. 17 U 562/08), das die auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Düsseldorfer Kanzlei baum · reiter & collegen erstritt, hat enorme Bedeutung auch für andere Klagen gegen die Bausparkasse. Denn entgegen den Ankündigungen hat der frühere Finanzvorstand Elmar Agostini die Bausparkasse als Zeuge nicht entlastet. So sieht es das OLG Karlsruhe. 

Die Kläger, ein damals 32-jähriger Krankenpfleger und seine 29-jährige Ehefrau mit einem Jahresbruttoeinkommen von gerade einmal 22.500 Euro, hatten 1998 einen knapp 40 Quadratmeter großen Wohnungsanteil als Kapitalanlage gekauft. Den Kaufpreis finanzierte die Badenia mit zwei Bauspardarlehen. Die Vermittler kamen vom Dortmunder Immobilienvertrieb Heinen & Biege. Diese und eine andere Vermittlerfirma hatten in den neunziger Jahren mit der Karlsruher Bausparkasse zusammengearbeitet. Sie waren darauf spezialisiert, einkommensschwachen Privatanlegern Eigentumswohnungen zu verkaufen. Mehr als 7.000 Objekte schlugen sie los, in der Regel zu völlig überhöhten Preisen und mit dem falschen Versprechen, Mieteinnahmen und Steuerersparnis reichten aus, um neben einem geringen Eigenanteil für die Badenia-Darlehen aufzukommen.

Wegen dieser Schrottimmobilien-Affäre gerät die Bausparkasse vor dem OLG Karlsruhe zunehmend in Bedrängnis. In dem Urteil heißt es unter anderem: Die Bausparkasse habe das Ehepaar „nicht darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen unseriös kalkulierte und überhöhte Ausschüttungen versprochen wurden, obwohl sie Kenntnis von der darin liegenden arglistigen Täuschung hatte“. Konkret hatten die Vermittler eine Ausschüttung von monatlich 452 DM aus einem Mietpool versprochen, in den die Mieterträge aus der Wohnanlage flossen. Dieser Mieterlös hätte aber von Anfang nicht erwirtschaftet werden können, meinten die Richter. So seien bei der Berechnung einer nachhaltig zu erzielenden Miete relevante Faktoren wie Mietausfälle wegen fehlender Wohnungsnachfrage oder mögliche Reparaturkosten unberücksichtigt geblieben. Das OLG Karlsruhe kam zu dem Schluss: Die Angaben der Vermittler über die versprochene monatliche Ausschüttung von 452 DM seien „objektiv grob falsch“ gewesen.

Fazit: Das Urteil ist nach Angaben von Rechtsanwalt Julius Reiter nicht nur wegweisend für andere Klageverfahren, in denen es um die Mietpools geht. Die Badenia scheiterte auch mit dem Versuch, sich durch Aussagen ihres ehemaligen Finanzvorstands und Erfinders des Mietpools, Elmar Agostini, von dem Vorwurf zu entlasten, sie habe von der überhöhten Kalkulation nichts gewusst. Schließlich heißt es in dem Urteil: „Die gesamten Umstände sprechen eher gegen ein gutgläubiges Verhalten des damals verantwortlichen Finanzvorstands.“ Dessen Vernehmung als Zeuge hatte die Bausparkasse eigens beantragt.

baum · reiter & collegen betreut derzeit etwa 250 Badenia-Mandanten. In zahlreichen anderen Fällen hat die Kanzlei bereits einen Vergleich mit der Bausparkasse erzielt. Insgesamt dürften beim OLG Karlsruhe noch etwa 300 Badenia-Verfahren anhängig sein. baum · reiter & collegen führen davon knapp die Hälfte der Klagen.

Für Rückfragen:
Rechtsanwalt Dr. Julius F. Reiter und Rechtsanwältin Ursula Weber

Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de