Liquidität durch Immobilienverrentung - Baum Reiter & Collegen
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Liquidität durch Immobilienverrentung

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Immobilienverrentung

Für viele Eigenheimbesitzer stellt es sich im Alter wie folgt dar: Ein ganzes Leben lang wurde das verdiente Geld in die eigenen vier Wände gesteckt. In vielen Fällen wurde die Immobilie selbst geplant und gebaut, dann liebevoll renoviert und in Stand gehalten. Und nun bildet die Immobilie den wichtigsten Bestandteil der Altersvorsorge, aber womöglich auch den Einzigen. Denn in der Rente kommt die Erkenntnis, dass im Laufe des Lebens zwar ein großes Vermögen generiert wurde, dieses jedoch komplett im Eigenheim steckt. Was also tun, wenn im Alter mehr liquide Mittel für Reisen, sonstige Wünsche oder schlicht für ein neues Hausdach benötigt werden?

Was bedeutet Immobilienverrentung?

Unter dem Begriff „Immobilienverrentung“ bieten verschiedene Anbieter ihre Dienste an. Ein schlichtes Darlehen dürfen diese Dienstleister (noch weniger als Banken) allerdings nicht ausgeben. Stattdessen haben sich im Wesentlichen drei Geschäftsmodelle am Markt etabliert: der Nießbrauch, die Leibrente und der Teilverkauf.

Was steckt hinter den Modellen Nießbrauch, Leibrente und Teilverkauf?

Sowohl beim Modell „Nießbrauch“ als auch bei der „Leibrente“ wird die Immobilie zu 100 % an den Dienstleister veräußert. Der Verkäufer darf – grundbuchlich abgesichert – bis an sein Lebensende (alternativ bis zu seinem Auszug) in der Immobilie Wohnen bleiben. Dafür muss er beim Verkaufspreis einen Abschlag hinnehmen. Beim Modell „Teilverkauf“ wird die Immobilie gegen Kaufpreiszahlung zu maximal 50 % veräußert. Im Hinblick auf die veräußerten 50 % erhält der Verkäufer ein lebenslanges Recht die Immobilie weiter zu bewohnen. Im Gegenzug zahlt er an den Dienstleister ein monatliches Nutzungsentgelt.

Wie sich die vorgenannten Modelle bei der vertraglichen Ausgestaltung auch unterschieden mögen, das Ergebnis ist stets, dass der Eigentümer liquide Mittel erhält und in seiner Immobilie wohnen bleiben kann.

Nießbrauch

  • Verkauf der Immobilie zu 100 %
  • Lebenslanges grundbuchgesichertes Nießbrauchrecht
  • Reduzierte Kaufpreiszahlung (Kaufpreis abzgl. Wert des Nießbrauchs)

Leibrente

  • Verkauf der Immobilie zu 100 %
  • Lebenslanges grundbuchgesichertes Wohnrecht
  • Ggf. teilweise Kaufpreiszahlung
  • Lebenslange monatliche Rente (individuell festgelegt)

Teilverkauf

  • Teilverkauf der Immobilie bis zu 50 %
  • Lebenslanges grundbuchgesichertes Nießbrauchrecht
  • Monatliches Nutzungsentgelt an den Käufer

Was bei der Auswahl des passenden Modells zu beachten ist?

Welches Modell das passende ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten ab, wie zum Beispiel dem Alter des Eigentümers. Sowohl aus Sicht der Anbieter als auch aus Sicht des Verbrauchers ist eine transparente Vertragsgestaltung wichtig. Für den Verbraucher muss klar ersichtlich sein, was auf ihn zukommt. Welche Kosten muss er selbst tragen? Welche Kosten übernimmt der Anbieter? Wie hoch ist eine etwaige monatliche Belastung? Welches Restrisiko besteht, dass der Verbraucher seine Immobilie vorzeitig räumen muss? Die Anbieter sind gut beraten, wenn sie den Verbraucher über die wesentlichen Vertragsmodalitäten im Detail informieren. Denn nur wenn es später keine Beschwerden gibt, wird der Anbieter nachhaltig weitere Geschäfte mit Eigenheimbesitzern abschließen können.

Was kann die Kanzlei Baum Reiter & Collegen für Sie tun?

Für Verbraucher

Vorbehaltlich einer Prüfung der Wirtschaftlichkeit kann die Immobilienverrentung durchaus eine sinnvolle Möglichkeit darstellen, sich im Alter zusätzliche liquide Mittel zu beschaffen. Wichtig ist zu verstehen, wer wann welche Kosten zu tragen hat (Kosten für Notar oder Makler; Grunderwerbssteuer; Renovierungskosten; monatliches Entgelt usw.) oder wer das Risiko bei einem Wertverlust der Immobilie trägt. Je nach gewähltem Modell können die Vertragswerke mitunter komplex sein. Gerne stehen wir Ihnen bei Vertragsverhandlungen zur Seite und erläutern Ihnen rechtliche Fragen und Details. Auf diese Weise können Sie Ihre Entscheidung zur Immobilienverrentung informiert und auf Augenhöhe mit dem Anbieter treffen.

Für Initiatoren

Die Kanzlei Baum Reiter & Collegen berät Anbieter von Produkten zur Immobilienverrentung bei rechtlichen Fragen zur Strukturierung und Vertragsgestaltung. Für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung langfristige Kundenzufriedenheit sind Transparenz und Fairness gegenüber dem Kunden entscheidend. Umso wichtiger ist daher, dass das Vertragswerk für den Kunden klar und verständlich formuliert ist. Weiter kann eine Aufklärung des Kunden mithilfe von Begleitunterlagen (wie z.B. Informationsbroschüren) gelingen. Auf der Grundlage unserer langjährigen Erfahrung bei der rechtlichen Beratung von Verbrauchern zeigen wir Ihnen auf, hinsichtlich welcher Regelungsbereiche des Vertragswerks der Kunde (Verbraucher) möglicherweise Verständnisschwierigkeiten hat. Inhalte und Formulierungen im Vertragswerk sowie dem Informationsmaterial können entsprechend ergänzt oder angepasst werden.

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Profitieren Sie von unserer Spezialisierung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht! baum reiter & collegen ist eine der führenden Kanzleien in diesem Rechtsgebiet. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten Verbraucher gegen Banken, Sparkassen und Kapitalanlagevermittler. Schildern Sie uns gerne Ihr Anliegen – kostenfrei und unverbindlich. Unser Expertenteam sagt Ihnen, wie Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.