BaFin Prämie & Prämiensparvertrag
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BaFin Prämie & Prämiensparvertrag

29. Juni 2021

Endlich unternimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen großen Schritt in Richtung Verbraucherfreundlichkeit. Denn jetzt sind Banken per Allgemeinverfügung dazu verpflichtet, unwirksame Zinsanpassungsklauseln bei Kunden von Prämiensparverträgen offenzulegen.

Bei einem Prämiensparvertrag handelt es sich um eine langzeitige Form zu sparen, bei der die Sparleistung gleichbleibt, die Verzinsung jedoch variabel ist. Dennoch bedienen sich zahlreiche Kreditinstitute Zinsanpassungsklauseln, die es ermöglichen, eine vertraglich festgelegte Verzinsung einseitig abzuändern. Diese Zinsanpassungsklauseln sind laut Bundesgerichtshofsurteil allerdings bereits seit 2004 unwirksam.

Bei einem solchen Prämiensparvertrag erhält der Kunde zusätzlich zum Zins eine vertragsbezogene Prämie, die mit der Vertragslaufzeit steigt. Da sich die Zinsen jedoch seit Jahren niedrig halten, ist diese Art von Verträgen für Banken und Sparkassen mit hohem finanziellem Aufwand verbunden. Deshalb versuchen viele Kreditinstitute, solche bestehenden Verträge anzupassen oder gar zu kündigen. So müssen langjährige Prämiensparer mit einer Kündigung ihres attraktiven Altvertrags rechnen, wenn die vereinbarte Bonusstaffel ausgeschöpft ist. Die Klauseln machten es den Instituten möglich, zu geringe Zinsen an die Kunden zu zahlen.

Laut Exekutivdirektor der BaFin, Thorsten Pötzsch, sei eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert. Daher musste mittels Allgemeinverfügung auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand reagiert werden. Nun werden Kreditinstitute dazu verpflichtet sein, ihre Kunden zunächst einmal darüber zu informieren, ob bzw. dass sie betroffen sind. Ist dies der Fall, sind Banken und Sparkassen im Weiteren dazu beauflagt, dem Kunden entweder unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zu gewährleisten oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anzubieten. So sicherere man laut BaFin einen effektiven Verbraucherschutz für die betroffenen Kunden. Verbraucherschutzexperten stimmen dem zu und loben das Eingreifen der Finanzaufsichtsbehörde. Vier Wochen jedoch steht den Banken noch der Versuch frei, gegen diese Verfügung vorzugehen.

Besondere Kritik über die Sparkassen äußert Julian Merzbacher, Verbraucherschutzexperte der Bürgerbewegung Finanzwende: Vielmehr sei es sogar peinlich, dass selbst die bislang oftmals eher „träge“ agierende Finanzaufsicht BaFin hier eingeschritten sei und einige Häuser nun zum Handeln aufgefordert habe. Dass gemeinwohlorientierte Sparkassen bei Prämiensparverträgen auf die Faktoren Zeit und Verjährung setzten, sei eine „Frechheit“, so Merzbacher. Leider seien manche Ansprüche von betroffenen Kunden aus genau diesem Grund bereits verfallen.