Mit aktuellem Beschluss vom 17.09.2008 hat das OLG Karlsruhe in einem von uns geführten Prozesskostenhilfeverfahren der Beschwerde der Kanzlei baum · reiter & collegen stattgegeben und eine arglistige Täuschung unserer Mandanten über die erzielbare Mietpoolausschüttung festgestellt. Zugleich hat das OLG Karlsruhe der Verjährung eine klare Absage erteilt.
Das Landgericht Karlsruhe hatte zuvor unter Missachtung unseres Prozessvortrags die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, weil Ansprüche nicht bestünden und im Übrigen auch verjährt seien.
Das OLG Karlsruhe hat nunmehr in aller Deutlichkeit festgestellt, dass vorinstanzlich in verfassungswidriger Weise wesentlicher Vortrag ignoriert wurde und damit dem Landgericht eine schallende Ohrfeige erteilt. Zudem folgt das OLG Karlsruhe unseren Angriffen gegen die vorinstanzliche Entscheidung und zeigt in einer Weise, die an Eindeutigkeit kaum zu überbieten ist, Widersprüche in der Rechtsprechung des LG Karlsruhe auf. Schließlich nutzt das OLG Karlsruhe seine Entscheidung, um zu wesentlichen Fragen der Haftung der BADENIA sowie der Verjährung grundlegend Stellung zu nehmen. Hierbei räumt das OLG Karlsruhe gleich in mehrerlei Hinsicht mit den Verwirrspielen der Rechtsanwälte der BADENIA auf, die immer wieder versucht haben, die den Anlegern zugesagte Rendite kleinzurechnen. Der Senat bestätigt eine arglistige Täuschung unserer Mandanten über die erzielbare Mietpoolausschüttung, von der die BADENIA Kenntnis hatte bzw. wovor sie jedenfalls ihre Augen verschlossen hat.
Des weiteren deutet das OLG Karlsruhe an, dass der Senat künftig auch überprüfen wird, ob ggf. Ansatzpunkte für einen sog. Interessenkonflikt bestehen, weil die BADENIA durch die Kreditvergabe an die Kleinanleger ihre Risiken aus gefährdeten Krediten an die Heinen & Biege Gruppe auf die Anleger abgewälzt hat.
Nach erstinstanzlichen Klageerfolgen unserer Kanzlei gegen die BADENIA für Objekte bzw. Mietpools in Peine, Kehl, Wilhelmshaven, Oschersleben, Schwelm, Braunschweig, Aachen, Wuppertal, Osnabrück, Emden, Helmstedt, Lingen und Stade ist der Beschluss des OLG Karlsruhe wegweisend für diese und auch für mehrere hundert andere Klageverfahren, die beim OLG Karlsruhe in nächster Zeit abzuarbeiten sind.
Wir werden den Beschluss des OLG Karlsruhe in Kürze auf unseren Internetseiten einstellen. Den Link zur entsprechenden Pressemitteilung des OLG Karlsruhe finden Sie hier:
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1228394/index.html
Für Rückfragen wenden Sie sich bitten an Rechtsanwältin Ursula Weber