Es gibt Immobilienfinanzierungen, bei denen der Kreditzins doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zins – mit schwerwiegenden Konsequenzen für die Bank: Der Bankkunde kann jederzeit aus der Finanzierung aussteigen und erhält sämtliche gezahlten Zinsen erstattet.
Vereinbaren Banken oder Sparkassen bei einer Immobilienfinanzierung mit ihren Kunden einen Darlehenszins, der mehr als doppelt so hoch ist wie der marktübliche Zins zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spricht man von einem Wucherdarlehen. Zwar kommt es vor, dass Darlehensnehmer bei einer schlechteren Bonität einen Zinsaufschlag zahlen. Dieser Aufschlag muss aber seinerseits marktüblich sein. Als Faustformel gilt: Macht der Darlehenszins mehr als das Doppelte der Zinsen aus, die zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme unter Berücksichtigung der Bonität des Kunden marktüblich sind, dann ist das unzulässig. Solche Darlehen sind nichtig.
Bei diesen Darlehen können die Bankkunden im Falle der vorzeitigen Beendigung des Kredits – z. B. durch Verkauf der finanzierten Immobilie – nicht nur eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückfordern. Vielmehr müssen die Banken und Sparkassen ihren Kunden bei einem Wucherdarlehen sogar alle in der Vergangenheit gezahlten Zinsen erstatten.
Darlehensnehmer solcher Immobilienkredite können sich zudem jederzeit – auch ohne Verkauf der finanzierten Immobilie – vom Kreditvertrag lösen. Da der Vertrag nichtig ist, müssen die betroffenen Bankkunden nicht das Ende der Zinsbindung von regelmäßig 10 Jahren abwarten, um zu einer anderen Bank zu wechseln und dort günstiger umzuschulden. Mit Hilfe des neuen Kredits zahlen die Kunden das offene Restdarlehen an die bisherige Bank zurück und bekommen dabei sogar die gezahlten Kreditzinsen erstattet. Das reduziert den Kapitalbedarf bei der neuen Bank und macht die weitere Finanzierung noch attraktiver. Voraussetzung ist lediglich eine neue Finanzierungsbewilligung bei einer anderen Bank.
So betreut unsere Kanzlei unter anderem mehrere Verfahren gegen die Consors Finanz BNP Paribas aus München (vormals: Von Essen Bank BNP Paribas) mit Immobilienkreditzinsen zwischen 4,64 % (Darlehen aus August 2019) und 9,53 % (Vertrag aus Juni 2019). Wir halten diese Verträge für nichtig. Die Bankkunden können sich bei entsprechender Bonität jederzeit mittels Umfinanzierung oder durch Verkauf von dem teuren Kredit lösen, zahlen keine Vorfälligkeitsentschädigung und erhalten alle in der Vergangenheit an die Bank gezahlten Zinsen erstattet.
Die Kanzlei baum reiter & collegen hat seit mehr als 20 Jahren einen Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht – insbesondere bei Immobilienkrediten – und verfügt über die Erfahrung aus zehntausenden Verbraucherschutzmandaten, darunter 15.000 geprüfte Verbraucher-Darlehensverträgen. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen. Unsere Vertragsprüfung ist kostenfrei. Kontaktaufnahme unter 0211-8368057-0 oder kanzlei@baum-reiter.de.