Das kommt die notebooksbilliger.de AG teuer zu stehen: Gegen das Unternehmen wurde ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro wegen unzulässiger Videoüberwachung von Mitarbeitern und Kunden verhängt.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachen, Barbara Thiel, hat gegenüber der notebooksbilliger.de AG eine Geldbuße in Höhe von 10,4 Millionen Euro ausgesprochen. Das Unternehmen habe nach Überzeugung der Landesbeauftragten über mindestens zwei Jahre seine Mitarbeiter per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage bestanden hätte. Dabei hatten die Kameras wohl Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche erfasst. Eine Videoüberwachung stellt jedoch einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des betroffenen Beschäftigten eines Unternehmens dar, weil sich damit – zumindest theoretisch – das gesamte Verhalten eines Beschäftigten analysieren lässt. Insbesondere die in diesem Zusammenhang häufig vorgebrachte abschreckende Wirkung einer Videoüberwachung rechtfertigt aber keinen dauerhaften und anlasslosen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten, so auch die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrer Begründung des Bußgeldes.
Zudem seien auch Kunden des Elektronikhändlers von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen gewesen, da einige Kameras auf die Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. Allerdings sind ebensolche Eingriffe in Bereiche, in denen Kunden typischerweise zum Zweck der ausgiebigen Erprobung von Geräten längere Zeit verweilen, aufgrund der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen nicht verhältnismäßig.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen wehrt sich nicht nur gegen die Höhe des Bußgeldes und die Schwere des vermeintlichen Verstoßes, sondern auch gegen die Darstellung, man habe systematisch das Verhalten seiner Beschäftigten überwacht.
Zur Höhe des endgültigen Bußgeldes scheint somit noch nicht das letzte Wort gesprochen zu sein. Allerdings veranschaulicht die Millionengeldbuße gegen die notebooksbilliger.de AG einmal mehr, dass die Aufsichtsbehörden nun vermehrt von der ihnen vom Gesetzgeber an die Hand gegebene Sanktionsmöglichkeit (d. h. Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens) Gebrauch machen. Dies verdeutlicht nicht zuletzt der Blick in die jüngere Vergangenheit, in welcher der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Rekordbußgeld in Höhe von über 35 Millionen Euro gegenüber H&M verhängt hatte.