Cum-Ex Runde 2 -Steuerskandal mit massiven Auswirkungen.
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Cum-Ex – Runde 2 Steuerskandal

Cum Ex

23. November 2020

Cum-Ex. Ein Fremdwort für Steuerzahler. Ein Steuerskandal mit massiven Auswirkungen. Im vergangenen März hatte das Landgericht Bonn entschieden, dass es sich beim Betreiben von Cum-Ex-Geschäften um eine Straftat handelt (LG Bonn v. 18.03.2020, 62 KLs -213 Js 41/19-1/19). In diesem ersten Verfahren vor Gericht wurden zwei Aktienhändler jeweils zu Bewährungsstrafen verurteilt. Nun nimmt der zweite Cum-Ex-Prozess seinen Lauf. 

Vordergründig geht es bei Cum-Ex um die Mehrfacherstattung einer einmal angefallenen Kapitalertragssteuer. Mit der Dividende, also der Gewinnbeteiligung eines Aktionärs in einem Unternehmen, fließen Steuern an den Staat. Wenn allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kommt es zur (Rück-) Erstattung dieser Steuern an den Eigentümer der jeweiligen Aktie. Begründung: Deren Gewinne wurden ja schon durch die Unternehmen selbst besteuert.

Intention der Cum-Ex-Geschäfte ist es, mehr/ere Steuerbescheinigungen zu erhalten. Dabei werden zum Stichtag hin Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch von dem einen Investor zu dem anderen Investor quasi im Kreis gehandelt, um Verwirrung bei den Finanzämtern zu stiften. Mithin ist dem Fiskus nicht ersichtlich, wem die Papiere zuzuordnen sind mit der Konsequenz, dass Steuern erstattet werden, die gar nicht erstattungsbedürftig waren:  Während (nur) einer die Kapitalertragssteuer abführt, lassen sich (dann) zwei diese rück-/erstatten. Vereinfacht  betrachtet und ausgedrückt, wird dem Staat gesetzlich abgesichertes Steuer-Geld aus der Tasche gezogen. Der durch Cum-Ex entstanden Gesamtschaden wird auf Milliardenhöhe beziffert.

Die aktuelle Anklageschrift umfasst 283 Seiten. Das gegenwärtige Verfahren richtet sich zum ersten Mal gegen einen Banker, den ehemaligen Finanzchef der Privatbank MM Warburg: Christian S. Laut Staatsanwaltschaft hatte er innerhalb dieses privaten Kreditinstituts die entscheidende Rolle im Gesamtkomplex Cum-Ex gespielt. Er sei nicht nur an der Umsetzung solcher Geschäfte, sondern auch an deren Planung beteiligt gewesen. Nun ist er der besonders schweren Steuerhinterziehung in 13 (nachweisbaren) Fällen zwischen 2006 und 2013 wegen angeklagt. Der Schaden beträgt mehr als 325 Millionen. Dem Angeklagten S. droht eine lange Haftstrafe. Zeugenaussagen sowie interne Dokumente der Bank mit belastender Wirkung sind in der Anklage enthalten. Auch der langjährige frühere Aufsichtsratsvorsitzende der MM Warburg, Christian Olearius, ist in den Akten aufgeführt. Eine Anklage gegen diesen ist bis jetzt nicht zustande gekommen. Jedoch wird Christian S. als dessen rechte Hand bezeichnet. Zudem wird Olearius in Verbindung zu Hanno Berger gebracht, gegen den ein Haftbefehl auf Bundesebene erlassen wurde.

Vor dem Prozessbeginn am vergangenen Dienstag scheiterte der Angeklagte Christian S. mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung, mit dem er die Verschiebung des Verfahrens aufgrund der momentanen Covid-19-Situation begehrte. Der Verhandlungsauftakt am Dienstag erfolgte jedenfalls in Anwesenheit von 26 Journalisten und Prozessbevollmächtigten unter Einhaltung aller gebotenen Sicherheitsvorkehrungen.

Nach Verlesung der Anklage wurde durch die Verteidigerin zunächst die Unzuständigkeit des Landgerichts Bonn, das Bilden einer unzulässigen Sonderkammer und die Befangenheit des Vorsitzenden Richters Roland Zickler aufgeworfen. Im Jahre 2018 hatte das Landgericht Bonn eine Große Strafkammer eingerichtet in der Hoffnung, damit die Masse an Klagen bezwingen zu können. Die Verteidigerin führte dann die Wichtigkeit der Hamburger Finanzverwaltung und anderer deutscher Großbanken an. Die Deutsche Bank sei als Depotbank in die Geschäfte mit einbezogen gewesen. Man solle sich doch an diese wenden. Steuererklärungen der MM Warburg seien von Seiten der Behörden als konform erachtet worden, sodass Steuerbescheide ergangen waren und es zu Erstattungen von Steuern gekommen war. Die Staatsanwaltschaft sieht dies anders. Die unrichtige oder unzureichende Information der Behörden wird als Element der Tathandlung, also der Täuschung, angesehen. Im Dezember d. J. sollen die Kronzeugen aussagen.

Die Ermittlungen im Cum-Ex-Skandal laufen bereits seit einigen Jahren, und es wird mittlerweile von noch mehr aktiv Beteiligten ausgegangen. Bis die Knoten im Skandal vollständig zerschlagen sind, werden wohl noch viele Wasser den Rhein und die Elbe hinabfließen…