Musterfeststellungsklagen gegen drei Sparkassen eingereicht
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vzbv und baum reiter & collegen reichen Musterfeststellungsklagen gegen drei Sparkassen ein

Pressemitteilung

13. Dezember 2021

Bankkunden können bei zu niedrig verzinsten Prämiensparverträgen mit hohen Nachzahlungen rechnen

Düsseldorf/Berlin, 16. Dezember 2021: Am Montag, dem 13.12.2021, reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Musterfeststellungsklagen (MFKs) gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal wegen falsch berechneter Zinsen in Prämiensparverträgen ein. Juristisch vertreten wird der vzbv dabei durch die Düsseldorfer Verbraucherschutzkanzlei baum reiter & collegen.

Prämiensparverträge – oft nicht zum Vorteil der Verbraucher

Viele Geldinstitute, insbesondere Sparkassen, haben ihren Kunden in den 1990er- und 2000er-Jahren langfristige Sparverträge mit wohlklingenden Namen wie bspw. „Bonusplan“, „VorsorgePlus“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verkauft, die sich durch flexible Zinsanpassungsklauseln und jährlich steigende Prämien auszeichnen: so genannte Prämiensparverträge. Die Klauseln in den Verträgen erlauben es dem Kreditinstitut, den Zins des Prämiensparvertrags einseitig anzupassen. Bei der Anpassung orientieren sich Banken und Sparkassen regelmäßig an der allgemeinen Zinsentwicklung. Die Verbraucherzentrale hält seit Längerem zum einen die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam und sieht zum anderen die Verzinsung als zu niedrig an. Die Verbraucherschützer strengten deswegen in der jüngeren Vergangenheit mehrere
Musterfeststellungsklagen gegen diverse Finanzinstitute an.

Musterfeststellungsklage – was genau ist das?

Die Musterfeststellungsklage ist die deutsche Version einer Sammelklage und wurde zum ersten Mal im November 2018 gegen die Volkswagen AG wegen des manipulierten Dieselmotors EA 189 angewandt. In einer so genannten „Einer-für-alle-Klage“ können Verbraucher ihre Ansprüche gegen Konzerne in einem gebündelten Verfahren klären lassen, ohne selbst zunächst durch eine eigene Klageerhebung ins Kostenrisiko gehen zu müssen. Die juristische Auseinandersetzung wird stattdessen zunächst einmal von klagebefugten Verbraucherverbänden geführt.

Das Instrument ist für solche Fälle gedacht, in denen viele Verbraucher auf gleiche Weise Schäden erlitten haben. Für die Einreichung einer MFK wird zunächst eine Gruppe von mindestens zehn geschädigten Verbrauchern benötigt. Wird die Klage vom zuständigen Oberlandesgericht zugelassen, sind im nächsten Schritt mindestens 50 Geschädigte notwendig, die sich in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ) in Bonn eintragen können. Dann wird das Gerichtsverfahren durchgeführt.

Im Musterprozess sollen strittige Fragen, die über den Einzelfall hinausgehen, geklärt werden. Der Prozess endet entweder mit einem Feststellungsurteil oder in einem Vergleich. Im Falle eines positiven Feststellungsurteils müssen die Betroffenen ihre Ansprüche im Anschluss durch Individualklagen geltend machen.

„Die Falschberechnung der Zinsen zu Lasten der Kunden ist ein Skandal, den wir seit Jahren anprangern. Wir begrüßen es, wenn möglichst viele Gerichte dieser Praxis endlich einen Riegel vorschieben“, sagt Prof. Dr. Julius Reiter, Gründungspartner von baum, reiter & collegen.

MFK gegen die Sparkassen – worum geht es konkret?

Bei den eingereichten Klagen gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal sollen insbesondere folgende Punkte geklärt werden:

  • Nach welchen Parametern hätten die Sparkassen ihre Zinsanpassung vornehmen müssen?
  • Welcher Referenzzinssatz soll dabei angesetzt werden?

Was bedeutet die „MFK Prämiensparen“ für den Verbraucher?

Sollten die Gerichte zu einem – aus Verbrauchersicht – positiven Urteil gelangen, so würde dies u. a. bedeuten:

  1. Der variable Zins ist auf den gleitenden Monatsdurchschnitt der Deutschen Bundesbank für vergleichbare Wertpapiere anzupassen.
  2. Die Anpassung muss monatlich vorgenommen werden.
  3. Ein negativer Zinssatz ist ausgeschlossen.

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden – sofern sie rechtskräftig werden sollten – sämtliche deutschen Gerichte, die in möglichen Anschlussverfahren über die Ansprüche des einzelnen Verbrauchers im Individualfall zu entscheiden haben. Des Weiteren geht von einer positiv beschiedenen Musterfeststellungsklage eine gewisse Strahlkraft für zukünftige Sammelverfahren in gleich gelagerten Sachverhalten aus.

„Die Nachberechnungsansprüche können sich aufgrund der langen Laufzeiten oft zu mehreren Tausend Euro addieren. Geschädigte Kunden der Sparkassen sollten deshalb nicht zögern und sich rechtzeitig beim Klageregister anmelden. Das wird wahrscheinlich im ersten Quartal 2022 möglich sein“, empfiehlt Dr. Olaf Methner, Partner von baum reiter & collegen und dort für die Betreuung der „Musterfeststellungsklage Prämiensparverträge“ verantwortlich: „Auf diese Weise wird auch sichergestellt, dass die Ansprüche nicht verjähren.“

„Ein Feststellungsurteil über eine Musterfeststellungsklage klärt allerdings nur Grundsatzfragen und liefert dem Bankkunden keinen Vollstreckungstitel. Nach einem positiven Feststellungsurteil muss deshalb im Anschluss unbedingt eine Individualklage eingereicht werden, um den persönlichen Anspruch zu sichern. Hierbei ist unsere Kanzlei jederzeit behilflich“, erklärt Marko Martschewski, Standortleiter Berlin von baum reiter & collegen, der in der Vergangenheit schon viele falsch berechnete Prämiensparverträge kritisch unter die Lupe genommen hat.

Eile ist geboten, denn bei Verträgen, die im Jahr 2018 endeten, droht ohne fristgerechte Klage mit Ablauf des Jahres 2021 die Verjährung der Nachzahlungsansprüche gegen die Kreditinstitute. Betroffene Verbraucher der Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und Stendal können ihre Ansprüche aufgrund der Musterfeststellungsklagen gegen diese Sparkassen trotz Kündigung ihrer Verträge im Jahr 2018 durch Eintragung in das Klageregister ohne finanziellen Aufwand noch bis zum Vortag des ersten Gerichtstermins – voraussichtlich Anfang 2022 – wahren. Die Kanzlei baum reiter collegen ist bei der Anmeldung behilflich.

Über uns

baum reiter & collegen unterhält Standorte in Düsseldorf und Berlin. Die Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung aus Zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen.

Ansprechpartner

RA Dr. Olaf Methner

Tel. 0211/836 8057-0

Mail: presse@baum-reiter.de