Starre Altersgrenze für Schiedsrichter wahrscheinlich nicht gerechtfertigt
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Starre Altersgrenze für Schiedsrichter wahrscheinlich nicht gerechtfertigt

Pressemitteilung

16. November 2022

Landgericht Frankfurt/Main gibt erste Einschätzung zum Fall Manuel Gräfe ab

Düsseldorf/Frankfurt a.M., 16. Nov. 2022: Im Gerichtsverfahren des Bundesliga-Schiedsrichters Manuel Gräfe gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) fand am heutigen 16. November die mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Frankfurt/Main statt. Manuel Gräfe wurde nach der Saison 2020/21 nach 289 Bundesligaeinsätzen nicht mehr vom DFB als Bundesligaschiedsrichter berufen. Zur Begründung war seinerzeit veröffentlicht worden, dass Gräfe eine Altersgrenze von 47 Jahren erreicht hatte. Trotz einer Protestwelle von Spielern, Trainern und Funktionären, die Gräfe durchgehend als besten Schiedsrichter weiterhin gerne in der Bundesliga gesehen hätten, ließ sich der DFB nicht von seiner Haltung abbringen.

Hiergegen richtet sich die Klage wegen Altersdiskriminierung, die von der Kanzlei baum reiter & collegen für Manuel Gräfe geführt wird. Gegenstand des Verfahrens sind zum einen die Feststellung der Altersdiskriminierung sowie zum anderen eine Entschädigung für das vorzeitige Karriereende. Der weitere aktive Einsatz als Schiedsrichter lässt sich jedoch rechtlich nicht einklagen. Eine erste praktische Auswirkung zeigte dieses Gerichtsverfahren aber offensichtlich bereits Ende September: Schiedsrichter-Chef Lutz Michael Fröhlich hat Felix Brych, der ebenfalls die 47-Jahre-Grenze erreicht hat, in Aussicht gestellt, nach dem Ende der laufenden Saison weiter pfeifen zu dürfen.

„Eine starre Altersgrenze für Schiedsrichter ergibt keinerlei Sinn und verstößt gegen geltendes Recht. Entscheidend darf neben der körperlichen Fitness allein die leistungsbezogene Auswahl sein, wie die aktuellen Diskussionen in der Bundesliga zeigen. Diesbezüglich scheint ja aufgrund unserer Klage beim DFB endlich ein Umdenken einzusetzen. Aber es muss auch klargestellt werden, dass es keine feste Altersgrenze gibt“, sagt Olaf Methner, Partner bei baum reiter & collegen, der Manuel Gräfe anwaltlich vertritt, vor Prozessbeginn.

Das Gericht ließ in der Verhandlung erkennen, dass es die Klage dem Grunde nach für begründet hält und die altersbedingte Nicht-Berücksichtigung Manuel Gräfes als nicht gerechtfertigt einschätzt. Nach vorläufiger Auffassung des Gerichts sei zumindest der Eindruck erweckt worden, dass hier nur das Erreichen einer Altersgrenze eine Rolle gespielt hat, auch wenn der DFB eine solche Altersgrenze nicht schriftlich fixiert hat. Beide Seiten haben aber noch die Möglichkeit, bis Ende des Jahres ihre Positionen schriftlich zu konkretisieren. Eine Entscheidung des Gerichts wurde für den 18.01.2023 angekündigt.

Ansprechpartner

RA Dr. Olaf Methner 
Tel. 0211/836 805 70
Mail: presse@baum-reiter.de