KTG AGRAR SE MELDET INSOLVENZ
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KTG Agrar SE meldet Insolvenz an – Anleihegläubigern droht Totalverlust ihrer eingezahlten Gelder

5. März 2018

Düsseldorf, 12.07.2016 – Die KTG Agrar SE – eines der führenden Agrarunternehmen in Europa – stellte am 5. Juli 2016 vor dem Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der Konzern strebt dies in Eigenverwaltung an, um bei der finanziellen Sanierung am Mitbestimmungsrecht festhalten zu können. Juristen raten Anlegern des Landwirtschaftsbetriebs einen Fachanwalt einzuschalten: So können Totalverluste der eingezahlten Summe vermieden werden.

„Wir ackern fürs Leben“: Mit diesem Slogan warb der Agrar-Konzern mit seiner teilweise nachhaltigen Strategie um Anleger. Auf einer 46.000 Hektar bewirtschafteter Nutzfläche und ca. 800 Mitarbeitern, pflanzte die KTG Agrar nicht nur Marktfrüchte an, sondern erzeugte auch Biogas sowie Lebensmittel wie Müsli und Fertiggerichte. Im Jahr 2011 legte der Ham-burger Agrarkonzern die Anleihe „KTG Biowertpapier II“ (ISIN DE000A1H3VN9) auf. Hier-bei handelt es sich um sogenannte Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Gesamtvo-lumen von 250 Millionen Euro und einer garantierten jährlichen Verzinsung von 7,125 Prozent. Genannte Inhaber-Teilverschuldungen versprechen Investoren hohe Renditen, bergen jedoch für Kapitalanleger das Risiko bei Zahlungsunfähigkeit sämtliche eingezahlten Gelder zu verlie-ren. Im Jahr 2014 folgte das „KTG Biowertpapier III“ (ISIN DE000A11QGQ1) mit einer garantierten Verzinsung von 7,25 Prozent die im Oktober 2016 fällig wäre.

Nach den Angaben des Emissionsprospektes besteht für Gläubiger das Recht zur außerordentlichen Kündigung, falls der Emittent die fälligen Zinsforderungen nicht spätestens nach 30 Tagen auszahlt. Diese Frist lief am 6. Juli ab. Offensichtlich schien das Unternehmen bereits vorher schon damit zu rechnen, dass die fälligen Zinszahlungen in Höhe von ca. 15 Mio. EUR nicht realisierbar sind. Aus diesem Anlass dürfte die Insolvenzanmeldung geschehen sein.

Was können Anleger tun?
Geschädigte haben gegenüber der KTG Agrar SE einen Masseanspruch, d. h. ihnen steht ein Teil des Unternehmenswerts abzüglich der Verfahrenskosten und der Insolvenzverwaltervergütung zu. Hierfür müssen Betroffene sämtliche Forderungen gegenüber dem insolventen Unternehmen anmelden. Um formelle Fehler zu vermeiden, empfiehlt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter, Partner der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei baum reiter & collegen, sich im Insolvenzverfahren anwaltlichen Rat einzuholen. Nur so könne verhindert werden, dass berechtigte Forderungen untergehen oder nicht richtig eingefordert werden.

„Es spricht derzeit vieles dafür, dass die Insolvenz absehbar war. Jetzt muss geprüft werden, inwieweit die Verantwortlichen sich wegen einer Insolvenzverschleppung strafbar gemacht haben könnten“, erklärt Reiter. In diesem Fall könnten Anleihegläubigern weitergehende Schadensersatzansprüche zustehen. Konsequenz: Betroffene können dadurch das einbezahlte Kapital zuzüglich Zinsen zurückerlangen.