Badenia Bausparkasse Verjährungsfristen
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Badenia Bausparkasse: Von der Kanzlei BRC erstrittenes Urteil hebelt bisher drohende Verjährungsfristen aus

5. März 2018

Zwischen 2007 und Ende 2011 eingereichte Klagen gegen die Badenia Bausparkasse fallen nicht unter Verjährungsfristen. Die Düsseldorfer Kanzlei baum · reiter & collegenhat mit einer am 29.9.2011 eingereichten Klage die Badenia Bausparkasse in Karlsruhe erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Bisher hatten Schrottimmobilienerwerber, die nach 2007 gegen die finanzierende Badenia Bausparkasse klagten, schlechte Karten. Hintergrund: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatte in der Vergangenheit mehrere Klagen mit der Begründung abgeschmettert, betroffene Badenia-Kunden hätten bereits 2001 spätestens aber 2004 aufgrund von Medienberichten und Bekanntwerden eines Berichtes der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf erfolgreiche Klageaussichten beim Schrottimmobilienkauf schließen können und daher Ansprüche gegen die Badenia geltend machen müssen. Wenn sie dennoch nicht geklagt haben, sei ihnen dies als grobe Fahrlässigkeit anzulasten, so dass ab 2004 eine dreijährige Verjährungsfrist laufe. Eventuelle Ansprüche für ab dem Jahr 2008 eingereichte Klagen seien demnach verjährt.

Das von baum · reiter & collegen erstrittene jüngste Urteil des Landgerichts Karlsruhe (AZ: 10 O 487/11) vom 27. Januar 2012 folgte dieser Ansicht nicht. Begründung: Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) seien aufgrund einer Gesetzesänderung „kenntnisunabhängige Verjährungsfristen in Altfällen“ stets vom 1. Januar 2002 an zu berechnen. Die damit maßgebliche „starre“ zehnjährige Verjährungsfrist sei erst zum Ende des Jahres 2011 abgelaufen, urteilten die Richter. „Damit haben auch noch alle Klagen Aussicht auf Erfolg“, erklärt Anwalt Julius Reiter von der Düsseldorfer Kanzlei baum · reiter & collegen, „die zwischen 2007 und dem 31. Dezember 2011 eingereicht wurden.“

Für Rückfragen:
Rechtsanwältin Ursula Weber
Tel. 0211-83680570; E-Mail: kanzlei@baum-reiter.de