Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen
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Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen 

Sparkassen müssen Zinsen neu berechnen

2. September 2022

vzbv und baum reiter erzielen Erfolg bei Musterfeststellungsklage 

Am 31. August dieses Jahres erklärte das Oberlandesgericht Naumburg, dass die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal Zinsen aus Prämiensparverträgen falsch berechnet haben.  

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal boten in den 1990- und 2000-er Jahren Prämiensparverträge an, die unwirksame Klauseln zur nachträglichen Zinsanpassung enthalten. Zudem legten sie ersatzweise eigenmächtig Kriterien fest, anhand derer die Zinsanpassungen vorgenommen wurden. Aus Sicht von Verbraucherschützern sind diese Regeln allesamt falsch. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte deshalb über die Kanzlei baum reiter & collegen Ende vergangenen Jahres sogenannte Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung eingereicht. An diesen Klagen beteiligten sich knapp 500 geschädigte Verbraucher. 

Worum ging es?

Viele Geldinstitute, insbesondere Sparkassen, haben ihren Kunden in den 1990er- und 2000er-Jahren langfristige Sparverträge mit wohlklingenden Namen wie bspw. „Bonusplan“, „VorsorgePlus“ oder „S-Prämiensparen flexibel“ verkauft, die sich durch flexible Zinsanpassungsklauseln und jährlich steigende Prämien auszeichnen: so genannte Prämiensparverträge. Die Klauseln in den Verträgen erlauben es dem Kreditinstitut, den Zins des Prämiensparvertrags einseitig anzupassen. Bei der Anpassung orientieren sich Banken und Sparkassen regelmäßig an der allgemeinen Zinsentwicklung. Die Verbraucherzentrale hält seit Längerem zum einen die Regelungen zur Änderung des variablen Zinssatzes für unwirksam und sieht zum anderen die Verzinsung als zu niedrig an. Die Verbraucherschützer strengten deswegen in der jüngeren Vergangenheit mehrere Musterfeststellungsklagen gegen diverse Finanzinstitute an. 

Mit den eingereichten Klagen gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sollten insbesondere folgende Punkte geklärt werden: 

  • Nach welchen Parametern hätten die Sparkassen ihre Zinsanpassung vornehmen müssen? 
  • Welcher Referenzzinssatz soll dabei angesetzt werden? 

Was bedeutet die Entscheidung für die Sparkassenkunden? 

Ein Urteil hat das OLG Naumburg am 31. August noch nicht gesprochen. Das Gericht wird nun ein Gutachter aus einem Parallelverfahren – gegen die Saalesparkasse – abwarten, das die Frage klären soll, nach welchen Kriterien die Zinsen neu berechnet werden müssen. Dass die bisherigen Zinsen zu hoch angesetzt sind – das ist hingegen unstrittig. Mit den Urteilen ist nicht vor 2023 zu rechnen. 

Sollten die Gerichte zu einem – aus Verbrauchersicht – positiven Urteil gelangen, so würde dies u. a. bedeuten: 

  1. Der variable Zins ist auf den gleitenden Monatsdurchschnitt der Deutschen Bundesbank für vergleichbare Wertpapiere anzupassen. 
  1. Die Anpassung muss monatlich vorgenommen werden. 
  1. Ein negativer Zinssatz ist ausgeschlossen. 

Die jeweiligen Details wird das Oberlandesgericht Naumburg noch festzulegen haben. 

Die im Urteil getroffenen Feststellungen binden – sofern sie rechtskräftig werden sollten – für die an der Musterfeststellungsklage teilnehmenden Verbraucher, dann auch die Gerichte, die in möglichen Anschlussverfahren über die Ansprüche des einzelnen Bankkunden im Individualfall zu entscheiden haben. Des Weiteren geht von einer positiv beschiedenen Musterfeststellungsklage eine gewisse Strahlkraft für zukünftige Sammelverfahren oder Individualverfahren in gleich gelagerten Sachverhalten aus. 

Die Nachberechnungsansprüche können sich aufgrund der langen Laufzeiten oft zu mehreren Tausend Euro addieren, sodass die Teilnahme an den Musterfeststellungsklagen für den einzelnen Bankkunden überaus lohnenswert sein kann. 

Wir werden Sie über den Fortgang der beiden Verfahren selbstverständlich auf dem Laufenden halten. 

Über uns 

baum reiter & collegen unterhält Standorte in Düsseldorf und Berlin. Die Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren spezialisiert im Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über die Erfahrung aus Zehntausenden Verbraucherschutz-Mandaten. Unsere Fachanwälte prüfen die Verträge auf darin enthaltene Fehler und unterstützen die Mandanten dabei, Zahlungsansprüche gegen Banken und Sparkassen durchzusetzen. 

Ansprechpartner: 
RA Dr. Olaf Methner 
Tel. 0211/836 8057-0 
Mail: presse@baum-reiter.de