Schadenersatz beim Online-Banking-Betrug: grobe Fahrlässigkeit des Kunden?
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Schadenersatz beim Online-Banking-Betrug: grobe Fahrlässigkeit des Kunden? 

Online Banking Betrug Schadensersatz

Wer beim Online-Banking einem Betrug zum Opfer fällt, erleidet meist Schäden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Auch wenn die Täter fast nie ermittelt werden können, gibt es die Möglichkeit, sich als Betroffener bei seiner Bank schadlos zu halten. So ist die Bank im Grundsatz zur Erstattung des Schadens verpflichtet, wenn nicht autorisierte Überweisungen erfolgen. Diese Erstattungspflicht besteht aber wiederum nicht, wenn der Kunde grob fahrlässig gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen und persönliche Sicherheitsdaten leichtfertig preisgegeben hat.  

So hat das Landgericht Koblenz in seinem aktuellen Urteil vom 01.06.2022 (Az. 3 O 378/21) eine Zahlungspflicht der Bank gegenüber dem Kunden im konkreten Fall verneint. Die Klägerin hatte sich beim Online-Banking eingeloggt. Von einem Schadprogramm auf ihrem Computer wurde sie dabei aufgefordert, eine „Demoüberweisung“ in Höhe von mehreren 10.000 Euro an einen Herrn Mustermann zu tätigen. Nach wiederholter Aufforderung folgte die Kundin diesem „Pharming“-Betrug und gab die von ihrem TAN-Generator erzeugte Sicherheitsnummer ein. Hierdurch wurde es dem Schadprogramm ermöglicht, eine echte Überweisung in Höhe von rund 10.000 € auf das Konto der Täter vorzunehmen. 

Nach Auffassung des LG Koblenz musste die Bank in diesem Fall den Schaden nicht erstatten. Die Klägerin hätte durch die wiederholte Aufforderung zu einer „Demoüberweisung“ misstrauisch werden müssen und vor der Eingabe einer echten TAN gewarnt sein müssen. Durch die Weitergabe der TAN habe sie hier grob fahrlässig gegen ihre Sorgfaltspflichten verstoßen und den Schaden deshalb selbst zu tragen. 

Auch wenn im konkreten Fall ein Anspruch gegen die Bank abgelehnt wurde, bleibt es bei dem Grundsatz, dass Banken beim Online-Banking die gesetzlichen und technischen Anforderungen an ein sicheres Zahlungssystem erfüllen und ggf. auch auffällige Überweisungen unterbinden müssen. Daher bestehen häufig gute Aussichten, im Falle einer Schädigung Regress bei der Bank zu nehmen. baum reiter & collegen hat bereits eine Vielzahl derartiger Verfahren erfolgreich für Bankkunden geführt. 

Weitere Infos: https://baum-reiter.de/bank-und-kapitalmarktrecht/online-banking/