
Im Bereich Arbeitsrecht zählen neben Arbeitnehmern auch Betriebsräte und Gewerkschaften zu unserem Mandantenkreis.
INDIVIDUALARBEITSRECHT
- Kündigung und Kündigungsschutz,
- Abmahnungen,
- Arbeitsverträge,
- Lohn- und Gehaltsansprüche,
- Schadensersatzansprüche,
- Abfindungen.
KOLLEKTIVES ARBEITSRECHT
- Beratung von Gewerkschaften,
- Beratung von Betriebsräten.
Als Ihre kompetenten Ansprechpartner stehen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Olaf Methner und Andrea Burghard, LL. M., Fachanwälte für Arbeitsrecht, zur Verfügung.