9. November 2021
Dass Großbanken und Sparkassen durch den Staat beaufsichtigt und reguliert werden, ist aus Funk und Fernsehen bekannt. Themen wie Eigenkapitalanforderungen, Stresstests oder Geldwäscheprävention sind in aller Munde. Und in der Tat ist eine strukturierte und organisierte Bankenaufsicht unverzichtbar für die Stabilität unseres Finanzsystems.
Lassen Sie sich von uns beraten Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf! Jetzt Kontakt aufnehmenDie Finanzaufsicht, namentlich sichergestellt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin), die Deutschen Bundesbank sowie durch die Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), macht allerdings bei den „Big Playern“ der Branche nicht halt. Vielmehr dringt die Finanzregulierung immer tiefer in das Wirtschaftsleben vor und betrifft insbesondere auch solche Marktteilnehmer, die sich in Anbetracht ihres Geschäftsmodells in keiner Weise von der Finanzaufsicht betroffen führen.
So bekam beispielsweise das Essensvermittlungsportal „Lieferheld.de“ durch wettbewerbsrechtliche Klage eines Marktkonkurrenten aufgezeigt, dass es durch die Entgegennahme der Bezahlung von Kunden mit anschließender Weiterleitung an die Restaurants das erlaubnispflichtige Finanztransfergeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 ZAG; vgl. Urteil des Landgerichts Köln vom 29.09.2011, Az. 81 O 91/11) erbringt. Aber auch nicht zuletzt die Startup-Szene (insb. FinTechs) mit ihren innovativen Geschäftsmodellen und Zahlungsmethoden sollten dem Finanzaufsichtsrecht bei der Gestaltung ihres Geschäfts besondere Aufmerksamkeit widmen.
Durch Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD II) im Jahre 2018 wurden für die Erbringung von Zahlungsdiensten die Regulierungstatbestände erweitert. Seitdem sind das Akquisitionsgeschäft (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 ZAG) sowie sogenannte Zahlungsauslösedienste und Kontoinformationsdienste (§ 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7, 8 ZAG) erlaubnispflichtig.
Die Regulierungstatbestände sind vielfältig und betreffen auch Unternehmen aus dem Nichtbankensektor.
Mehr erfahrenKlären Sie rechtzeitig, ob Ihr Unternehmen aufgrund finanzaufsichtsrechtlicher Vorschriften erlaubnispflichtig ist.
Mehr erfahrenIst Ihr Geschäft erlaubnispflichtig, kommt die Anpassung Ihres Geschäftsmodells oder die Beantragung einer passenden Lizenz in Betracht.
Mehr erfahrenIst Ihr Unternehmen als Finanz- oder Zahlungsdienstleister reguliert, informieren wir Sie gerne über Ihre regelmäßigen aufsichtsrechtlichen Pflichten.
Mehr erfahrenSie haben Post von der BaFin erhalten? Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Finanzaufsicht.
Kommunale Bezahlkarten bieten einen Mehrwert für Städte und Regionen. Jedoch müssen bei der Emittierung aufsichtsrechtliche Vorgaben beachtet werden.
Kredite unter Kommunen sind nur unter Beachtung bankaufsichtsrechtlicher Vorschriften möglich.
Robo Advice ist ein Trend, der sich in der Finanzbranche seit mehreren Jahren stetig weiterentwickelt hat und Investoren alternative Möglichkeiten zur Geldanlege bietet.
Der technische Fortschritt und neue Bedürfnisse auf der Endkundenseite bilden für ein Fintech die Grundlage für Innovation und neue Geschäftsmodelle.
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