Musterfeststellungsklage gegen Daimler
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MFK - Klagecheck Daimler (2021)
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Häufige Fragen
Zahlreiche Fahrzeuge der Daimler AG unterliegen behördlichen Rückrufen des Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Nach den Feststellungen des KBA sind die Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Auf dem Prüfstand werden durch diverse technische Vorrichtungen die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten, im Straßenverkehr werden die Grenzwerte für den Stickoxidausstoff jedoch unverhältnismäßig hoch überschritten. Dies hat zur Folge, dass diese Fahrzeuge eigentlich gar nicht hätten zugelassen werden dürfen. Es droht den Käufern der betroffenen Fahrzeuge die Stilllegung der Fahrzeuge, es sei denn, sie lassen ein Softwareupdate aufspielen.
Die Daimler AG bestreitet unzulässige Abschalteinrichtungen mit der Absicht, die Verbraucher zu schädigen, verbaut zu haben. Sie argumentieren, die Abschalteinrichtungen schützen den Motor.
In dem Musterfeststellungsklageverfahren geht es nun um die Feststellung, ob die Daimler AG durch den Einbau der manipulierten Software (illegale Abschalteinrichtungen) seine Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und getäuscht hat und dem Verbraucher aus diesem Grund ein Schadenersatzanspruch zusteht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entscheidet nicht über die Höhe des individuellen Schadens, der den Autokäufern durch den Einbau der manipulierten Software an ihrem Fahrzeug entstanden ist. Hierzu wäre im Anschluss je nach Ausgang des Musterfeststellungsverfahrens ein weiteres, individuelles Klageverfahren von den Verbrauchern zu führen.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am 07.07.2021 die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG eingereicht. Die Musterfeststellungsklage ist seit dem 04.11.2021 auch im Klageregister beim Bundesamt für Justiz öffentlich bekannt gemacht. Ab sofort ist für die betroffenen Verbraucher eine Anmeldung zur Musterfeststellungsklage über das Klageregister beim Bundesamt für Justiz möglich. Bis zum Ablauf des Tages der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart kann der Verbraucher aus der Musterfeststellungsklage austreten, indem er seine Anmeldung zurücknimmt.
Die Daimler AG wird sich gegen die Klage verteidigen und im Rahmen einer Klageerwiderung Stellung nehmen. Bis kurz vor der mündlichen Verhandlung haben die Parteien Gelegenheit weitere Schriftsätze auszutauschen. Es werden voraussichtlich nicht alle Schriftsätze öffentlich bekannt gemacht.
Im Rahmen des Klageverfahrens sind auch umfangreiche Beweisaufnahmen möglich. Insbesondere können zur Aufklärung des Sachverhaltes Zeugen gehört werden.
Die Dauer des Verfahrens kann nicht vorhergesagt werden. Wahrscheinlich ist, dass das Oberlandesgericht Stuttgart einige Zeit bis zu seiner Entscheidung benötigt. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart kann die unterliegende Partei Revision vor dem Bundesgerichtshof einlegen.
Der Ausgang der Musterfeststellungsklage ist für die übrigen Gerichte, die sich mit Einzelklagen beschäftigen, bindend. Bei einem erfolgreichen Urteil des OLG Stuttgart wird in einem Anschlussverfahren vor einem anderen Gericht nicht mehr über die Frage der Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen und/oder der vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung entschieden.
Das Musterfeststellungsverfahren kann auch durch einen Generalvergleich beendet werden, der auch durch das Gericht genehmigt werden muss. Der Vergleichsschluss wirkt für und gegen die angemeldeten Verbraucher, wobei der Vergleichsinhalt auch Regelungen über eine individuelle Entschädigung des Verbrauchers beinhalten muss.
Die Beteiligung an einem Vergleich ist nicht zwingend. Jeder Verbraucher hat die Möglichkeit innerhalb einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des vom Gericht genehmigten Vergleichs seinen Austritt aus dem Vergleich zu erklären. Der Vergleich wird wirksam, wenn weniger als 30% der angemeldeten Verbraucher ihren Austritt aus dem Vergleich erklärt haben.
Im Klageregister des Bundesamtes für Justiz werden neben den Feststellungszielen und der Darstellung des vorgetragenen Lebenssachverhaltes der Klage auch Terminsbestimmungen, Zwischenentscheidungen sowie die gerichtliche Entscheidung (Urteil oder genehmigter Vergleich) veröffentlicht. Das Klageregister können Sie selbst jederzeit unter www.bundesjustizamt.de einsehen.
- Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage ist für die Verbraucher kostenlos. Insbesondere für Verbraucher, die kein eigenes Prozesskostenrisiko eingehen möchten und auch nicht über eine Finanzierung durch einen Prozesskostenträger verfügen (Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenfinanzierer) kann sich die Musterfeststellungsklage lohnen.
- Die rechtzeitige Anmeldung zur Musterfeststellungsklage durch Eintragung in das Klageregister hemmt die Verjährung individueller Ansprüche der Verbraucher. Aus diesem Grund sollte die Anmeldung der Ansprüche fristwahrend innerhalb der Anmeldefrist vorgenommen werden, da gegebenenfalls Schadenersatzansprüche gegen die Daimler AG mit Ablauf des 31.12.2021 zu verjähren drohen.
- Nach erfolgreicher Anmeldung kann zunächst der Ausgang der Musterfeststellungsklage abgewartet werden, bevor die konkrete Schadenshöhe in einem Folgeprozess behandelt wird.
- Bei einem Vergleich muss überdies kein Folgeprozess wegen der konkreten Schadenshöhe mehr geführt werden. Dies verkürzt die individuelle Prozessdauer.
Die Ergebnisse des rechtskräftigen Musterfeststellungsprozesses sind für die Parteien und die angemeldeten Verbraucher bindend. Das rechtskräftige Urteil trifft verbindliche Feststellungen für die anschließende Einzelklage des Verbrauchers, mit der er dann seine individuell zu berechnenden Ansprüche gegen die Daimler AG geltend machen kann.
Im Falle eines negativen Prozessausgangs der Musterfeststellungsklage haben auch die Einzelklagen keine Aussicht mehr auf Erfolg.
Sind Sie für die Musterfeststellungsklage angemeldet, können Sie nicht parallel auch eine Einzelklage führen. Ebenso können Sie sich nicht rechtssicher für die Musterfeststellungsklage anmelden, wenn Sie bereits eine Einzelklage gegen Daimler führen. Beides schließt sich gegenseitig aus.
Es geht um Fahrzeuge der Daimler AG mit dem Motortyp OM 651, die von einem behördlichen Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes betroffen sind.
Genauer gesagt handelt es sich um folgende Modelle:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec.
Nur Verbraucher und Verbraucherinnen, die eines der betroffenen Fahrzeuge gekauft haben, können sich anmelden.
Auch wenn Sie Ihr Fahrzeug gebraucht gekauft haben ist eine Anmeldung möglich.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft haben ist eine Anmeldung ebenfalls möglich.
War das Software Update bereits vor dem Kauf aufgespielt, können Sie sich nicht zur Musterfeststellungsklage anmelden. Irrelevant ist es hingegen, ob Sie das Software update nach dem Kauf aufgespielt haben.