Der VW-Abgasskandal - eine Zusammenfassung
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Der VW-Abgasskandal – eine Zusammenfassung

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Der VW-Abgasskandal

In den USA galten schon immer wesentlich strengere Umweltauflagen als in Europa. Um den US-Standards zu entsprechen, setzte Volkswagen bei Modellen, die für den nordamerikanischen Markt bestimmt waren, deshalb erstmals eine Software ein, die angeblich bei Audi entwickelt wurde.

Bereits 1999 hätten Ingenieure bei der Volkswagen-Konzerntochter Audi nach Möglichkeiten gesucht, um den strengen Abgasrichtlinien der USA zu entsprechen. Entwickelt wurde eine Software, die bei Modellen von Audi zunächst nicht verwandt wurde. Verbaut wurde sie hingegen bei für den US-Markt bestimmten Fahrzeugen von Volkswagen. Zuvor noch hatte VW seine dieselbetriebenen Autos als Clean Diesel beworben, um seine Verkäufe zu fördern. Damit wollte Volkswagen auf dem wichtigen US-Automobilmarkt seine Markanteile erhöhen und sich so Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen.

Am 18. September 2015 wurde öffentlich, was zuvor schon hinter verschlossenen Türen klar war. Denn den Abgasskandal hatte Volkswagen gegenüber der US-Umweltbehörde EPA bereits am 3. September 2015 gebeichtet. Damals wurden die Gespräche noch hinter verschlossenen Türen geführt. Offenbar spekulierte man bei Volkswagen damals noch darauf, die Sache leise ‚bereinigen‘ zu können, ohne an die Öffentlichkeit gehen zu müssen. Am 18. September 2015 teilte dann die EPA der Öffentlichkeit mit, dass Volkswagen bei Modellen mit Dieselmotor eine Software verwendet, welche die Schadstoffe bei Test-Messungen gezielt manipuliere. Damit entwickelt sich in der Automobilbranche ein Skandal noch nie dagewesenen Ausmaßes.

Der VW-Abgasskandal erreichte binnen kurzer Zeit Europa und den Rest der Welt. Die Folgen sind weitreichend und halten bis heute an. Bereits wenige Tage später, am 23. September 2015, trat Volkswagen-Chef Martin Winterkorn zurück. Vor seinem Rücktritt gab er noch Gewinnwarnungen für den Volkswagen Konzern heraus und kündigte Rückstellungen in Milliarden-Höhe für mögliche bevorstehende Klagen, Schadensersatzforderungen und Umrüstungen an.

Wie funktioniert die Manipulations-Software von VW

Eine Software im Auto ist an sich nichts Ungewöhnliches. Bei jedem Automobil jüngeren Baujahres wird der Motor des Autos mit einer Software gesteuert. Das ist bei Diesel- Fahrzeugen von VW auch nicht anders. Denn auch Fahrzeuge mit Schummel-Software benötigen eine Software für die Motorsteuerung. Grundsätzlich geht es darum, was genau die Steuersoftware im Testmodus macht.

Volkswagen wollte seinen dieselbetriebenen Fahrzeugen in den USA einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Technisch ist es allerdings nicht möglich, die Abgaswerte abzusenken, ohne gleichzeitig die Fahrleistungen der Autos zu beeinträchtigen. Daher griff man zu einer Schummel-Software.

Die Manipulations-Software ist so programmiert, dass sie erkennt, ob sich das Fahrzeug auf einem Teststand oder im Realbetrieb auf der Straße befindet. Ein Anhaltspunkt dafür bietet die Betätigung der Lenkung im Straßenverkehr, was am Prüfstand nicht der Fall ist. Die Software erkennt hier, dass sich die Räder zwar drehen, aber die Lenkung nicht benutzt wird. Unter diesen Bedingungen schaltet die Software den Diesel- Motor in den Test- bzw. Prüfmodus. Die Folge sind weniger Verbrauch und Schadstoffausstoß, das Auto wird dadurch ‚umweltfreundlicher‘. Diese optimierte Aufbereitung der Emissionen geht zu Lasten der Fahrleistung.

Im Normalbetrieb schaltet die Steuersoftware den Motor des Autos in den Normalmodus. Der Diesel-Motor erbringt dadurch wieder bessere Fahrleistungen, was jedoch zu Lasten von Verbrauch und Schadstoffausstoß geht. Im Normalmodus wird die Abgaskontrolle ausgeschaltet. Diese weniger saubere Lösung führt zu Emissionen, die weit über dem gesetzlich geregelten Grenzwert liegen. Das Einhalten der Grenzwerte ließ sich nur im Testbetrieb mit Hilfe der Schummel-Software erreichen.

Auch der Nachfolgemotor EA288 ist vom Abgasskandal betroffen

Nachdem im September 2015 die Manipulationen der Motorenreihe EA189 offenkundig und als „VW-Abgasskandal“ zum Medienereignis wurden, bestritt die Volkswagen AG zunächst nach eigenen internen Untersuchungen die Betroffenheit weiterer Dieselmotoren. Doch noch im selben Jahr gab es laut Medienberichten erste Verdachtsmomente, dass der EA288, Nachfolgemotor des EA189, ebenfalls in den VW-Abgasskandal verwickelt sein könnte und mit einer unzulässige Abschaltvorrichtungen arbeitet.

Ende 2017 wurde beim VW T6 mit Dieselmotor ein zu hoher Stickoxid-Ausstoß entdeckt, was vorerst zu einem behördlichen Verkaufs- und Zulassungsstopp für das Modell VW T6 führte. Der Volkswagenkonzern hatte bei Tests festgestellt, dass die zulässigen Grenzwerte für Stickoxid teilweise erheblich überschritten werden. Die bei der Zertifizierung angegebenen Stickoxid-Werte wurden demnach zu niedrig angesetzt.

Nach Weitergabe dieser Testergebnisse an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) drohte ein kompletter Zulassungsstopp für den VW-Bus. Um dies zu vermeiden, bot VW an ein Softwareupdate zu entwickeln und aufzuspielen. Die ersten T6-Busse mit der optimierten Software konnten dann Mitte Februar 2018 ausgeliefert werden.

Obwohl die VW AG zu diesem Zeitpunkt einen drohenden Rückruf noch vermeiden konnte, ordnete das KBA diesen schließlich am 17.04.2019 bundesweit an für die Modelle VW T6 California und California Beach, T6 Multivan, T6 Caravelle sowie T6 Kombi der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Motor EA288 (2.0 TDI) und der Abgasnorm Euro 6. Nach Auskunft der Behörde musste der VW T6 wegen einer „Konformitätsabweichung“ zurückgerufen werden.

Der vom KBA überwachte Rückruf mit dem Code „23Z7“ betrifft in Deutschland 86.741 Fahrzeuge. Weltweit sind insgesamt 185.383 Fahrzeuge betroffen. Wie beim Vorgänger EA189 soll auch diesmal ein Software-Update für die Einhaltung der Grenzwerte sorgen.

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Welche Fahrzeuge sind vom VW-Abgasskandal betroffen?

Zum Kreis der vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge zählen jene, die einen von VW hergestellten Dieselmotor vom Typ EA 189 verbaut haben. Diese Motoren wurden auch von anderen Herstellern in der VW-Konzernfamilie verwendet:

Hersteller
Motor
Modell
Volkswagen EA189/EA288 Amarok, Arteon, Beetle, Caddy, Crafter, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T5
Amarok, Beetle, Caddy, Eos, Golf, Jetta, Passat, Polo, Scirocco, Sharan, Tiguan, Touran, T-Roc, T6
Seat EA189/EA288 Alhambra, Altea, Ateca, Exeo, Ibiza, Leon, Tarraco, Toledo
Škoda EA189/EA288 Fabia, Karoq, Kodiaq, Octavia, Rapid, Roomster, Superb, Yeti
Audi EA 189/EA 288 A3, A4, A6, Q3, Q5

Unser juristisches Expertenteam prüft für Sie gern, ob Ihr Audi vom Abgasskandal betroffen ist, und macht Ihre Ansprüche vor Gericht geltend. Jetzt Anspruch prüfen und berechnen!

Verbraucher­freundliche Rechtsprechung auch zum Nachfolgemotor EA288

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2020 die Sittenwidrigkeit zum EA 189 festgestellt hatte, gibt es mittlerweile zahlreiche Gerichte, die zugunsten von Käufern von Fahrzeugen mit dem VW-Nachfolgemotor EA 288 geurteilt haben.

Folgende Gerichte haben u. a. bereits zugunsten von Fahrzeugkäufern entschieden:

  • LG Duisburg, Urteil vom 30.10.2018, 1 O 231/18
  • LG Regensburg, Urteil vom 19. 03.2020, 73 O 1181/19
  • LG Offenburg, Urteil vom 23.06.2020, 3 O 38/18
  • LG Baden-Baden, Urteil vom 13.01.2020, 4 O 247/19
  • LG Darmstadt, Urteil vom 31.08.2020, 13 O 88/20
  • LG Düsseldorf, Urteil vom 17.07.2020, 11 O 190/18
  • LG Hagen, Urteil vom 11.08.2020, 3 O 134/19
  • LG Heilbronn, Urteil vom 29.05.2020, Bi 6 O 257/19
  • LG München I, Urteil vom 25.08.2020, 3 O 4218/20
  • LG München I, Urteil vom 31.03.2020, 3 O 13321/19
  • LG Oldenburg, Urteil vom 06.10.2020, 1 O 939/20
  • LG Regensburg, Urteil vom 19.03.2020, 73 O 1181/19
  • LG Karlsruhe, Urteil vom 07.02.2021, 9 O 93/20
  • LG Aachen, Urteil vom 19.02.2021, 7 O 274/20

Wer übernimmt die Kosten einer Klage gegen VW?

Großes Augenmerk sollten Interessenten vor Mandatierung eines Anwalts stets auf die Frage der Finanzierung des Verfahrens richten. Bei der Kostenübernahme stehen drei Möglichkeiten offen:

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die bereits beim Kaufvertragsabschluss vorlag und den Bereich „Verkehrsrechtsschutz“ abdeckt, dann lohnt es sich, bei Ihrer Versicherung den Kostenschutz für das von Ihnen beabsichtigte Verfahren zu erfragen. Im Fall der Deckungszusage übernimmt die Rechtschutzversicherung das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Lediglich der gemäß Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstkostenanteil (je nach Versicherungsvertrag häufig zwischen 150 EUR und 300 EUR) ist vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Dabei ist zu beachten, dass der PKW-Käufer entweder selbst der Versicherungsnehmer oder zumindest mitversichert ist (bspw. über Ehepartner/in oder Lebenspartner/in, welche/r mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt). So ist sichergestellt, dass die Versicherung nicht aus formalen Gründen den Kostenschutz versagt.

Für den Fall, dass Unklarheit über Beginn und Umfang des Rechtschutzes besteht, kann der Anspruchsberechtigte die Versicherungsdaten an unsere Kanzlei übermitteln. Gerne prüfen wir ob Ihr VW vom Abgasskandal betroffen ist und fragen die Rechtsschutzversicherung im Falle einer positiven Prüfung für Sie an. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Versicherung werden Anspruchsberechtigte von unserem juristischen Rechtsschutzteam unterstützt.

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist dann sinnvoll, wenn der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, aber dennoch ohne eigenes Kostenrisiko die individuellen Ansprüche mit einer Einzelklage geltend machen möchte. Der Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn das Klageverfahren verloren geht, kommen keine Kosten auf den Kläger zu.

Für die Übernahme des Kostenrisikos zahlt der Geschädigte nur im Erfolgsfall einen Betrag an den Prozessfinanzierer. Diese Erlösbeteiligung liegt – abhängig von der konkreten Fallgestaltung – i. d. R. zwischen 25 % und 40 %. Gerne stellt unser Expertenteam eine Deckungsanfrage beim Prozessfinanzierer. Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Selbstzahler

Sollte keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden und auch keine Prozessfinanzierung gewünscht sein, kann der Anspruchsberechtigte auch eine Klage auf „Selbstkostenbasis“ erheben. Im Fall des Obsiegens muss sodann kein Erlösanteil vom Gewinn abgegeben werden. Im Fall des Unterliegens sind die gesamten Prozesskosten dann jedoch vom Kläger selbst zu tragen. Da diese Variante ein erhöhtes Kostenrisiko birgt, empfehlen wir vor Klageeinreichung eine Beratung durch unser Expertenteam.

Anspruchsdurchsetzung gegen VW in 3 Schritten

1. Schritt

Beauftragen Sie uns über das Online­formular.

2. Schritt

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Prozess­kosten von der Rechts­schutz­versicherung oder dem Prozess­finanzierer übernommen werden. Gerne stellen wir für Sie eine unverbindliche Deckungsanfrage.

3. Schritt

In einem Anspruchsschreiben fordern wir die Volkswagen AG zunächst außer­gerichtlich zur Zahlung eines Schadens­ersatzes auf. Sollte VW dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir unver­züglich Klage einreichen und Ihr Recht vor Gericht erstreiten.

Sie haben Ihren VW finanziert?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über die Autobank des Herstellers finanziert haben, können Sie außerdem Ihren Autokredit widerrufen. Sowohl Ihr Darlehensvertrag als auch der damit verbundene Kaufvertrag werden dann rückabgewickelt.

In vielen Fällen ist der Finanzierungsvertrag fehlerhaft, da Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist dies der Fall, muss Ihnen die Autobank des Herstellers alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Neben den monatlichen Raten umfasst dies auch die Anzahlung.

Das Besondere: Ein Autokreditwiderruf ist auch dann möglich, wenn Ihr VW nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung über Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Autokreditwiderrufs.

Weitere Informationen zum Widerruf der Finanzierung Ihres Fahrzeugs finden Sie hier: Autofinanzierung widerrufen

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Ihr Expertenteam