Fiat-Abgasskandal - Baum Reiter & Collegen
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Prüfen Sie ob Ihr Fiat vom Abgasskandal betroffen ist

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Der Fiat-Abgasskandal

Nach Volkswagen, Mercedes und BMW werden nun auch gegen FIAT Chrysler Automobiles (FCA) und Iveco Vorwürfe der Abgasmanipulation erhoben. Davon betroffen sind zuvorderst Wohnmobile, die den Fiat Ducato als Plattform nutzen. Im Sommer 2020 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt a._M. wegen des Anfangsverdachts auf Betrug Büroräume von FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz durchsuchen. 

Bei den monierten Ducato-Motoren soll eine zeitgesteuerte Abschalteinrichtung verwandt worden sein, die auf der Straße deutlich mehr Schadstoffe ausstößt, als auf dem Prüfstand angezeigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im Dezember vergangenen Jahres in einem wegweisenden Urteil darauf, dass Abschalteinrichtungen, deren primärer Zweck darin besteht, den Schadstoffausstoß im Testbetrieb zu senken, als illegal einzustufen sind: und zwar losgelöst von der angewandten Methode.

Egal ob Kopplung an den Fahrzyklus oder Thermofenster: All diese können unterschiedslos als manipulative Eingriffe in die Abgassteuerung angesehen werden. Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind auf dem gemeinsamen Markt möglicherweise nicht genehmigungsfähig und können unter Umständen ihre erlangte Genehmigung verlieren.

Bisher konnte eine Klagewelle gegen Fiat und Iveco verhindert werden, da die behördlichen Untersuchungen noch am Anfang stehen. Die EU-Kommission ermittelt jedoch aktuell bereits gegen Italien, da die zuständigen Behörden die manipulierten Fahrzeuge von Fiat und Iveco nicht zurückrufen. Die italienischen Behörden sind für die TG (Typengenehmigung) und damit auch für die Rückrufe von Fiat-Fahrzeugen verantwortlich.

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Welche Modelle sind betroffen?

In Deutschland sollen etwa 300.000 Euro 5- und Euro 6-Motoren von Fiat Ducato- sowie Iveco Daily-basierten Wohnmobilen von der Abgasmanipulation betroffen sein.

Fiat-Käufer können anhand der Fahrzeugpapiere überprüfen, welcher Motor in ihrem Fahrzeug verbaut ist. Sollte Sie einen betroffenen Motor haben, empfehlen wir die individuelle Überprüfung durch unser Anwaltsteam.

Hersteller
Motor
Modell
Fiat 1,3 Liter Multijet 500X, 500L, Panda, Tipo
1,3 Liter 16V Multijet 500, 500L, Panda, Punto
1,6 Liter Multijet 500L, 500X, Punto, Tipo
2,0 Liter Multijet 500X, Doblò, Ducato

Die Liste der betroffenen Wohnmobile sehen Sie hier.

Was tun, wenn ich betroffen bin?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte für andere Hersteller bereits festgestellt, dass eine illegale Abschalteinrichtung eine „sittenwidrige Schädigung“ des Autokäufers darstellt. Grundsätzlich ist ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zulassungsfähig. Der Erwerb eines vom Abgasskandal betroffenen Wohnmobils führt daher zu Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Hersteller.

Ebenso kann unserer Ansicht nach bei manipulierten Fiats ein Sachmangel im Sinne der EuGH-Rechtsprechung vorliegen. Sofern die gesetzliche Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist, sollten Kunden daher Ansprüche auch gegen den Fahrzeughändler prüfen lassen.

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Welche Möglichkeiten bestehen für den getäuschten Käufer?

Gegen den Händler oder Hersteller bestehen grundsätzlich folgende Anspruchsmöglichkeiten:

  • Großer Schadensersatz/Rückabwicklung des Kaufvertrages. Der Käufer erhält den Kaufpreis gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. In der Regel wird für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung abgezogen.
  • Kleiner Schadensersatz/Minderung: Wer sein Wohnmobil weiterhin fahren möchte, kann Minderung verlangen – also den Ersatz des anzunehmenden Schadens durch Wertverluste.
  • Nachlieferung gegen den Händler: Sollte es ein aktuelleres Modell geben, welches keine Abschalteinrichtung verwendet, kann der Austausch des Fahrzeuges verlangt werden.

Was tun, wenn ich ein gebrauchtes Wohnmobil gekauft habe?

Auch bei gebrauchten Fahrzeugen besteht die Möglichkeit eines Schadensersatzanspruchs. Bei Ansprüchen gegen den Händler können jedoch besondere Fristen bestehen. Lassen Sie daher jetzt Ihre Ansprüche prüfen.

Unser juristisches Expertenteam prüft für Sie, ob Ihr Fiat vom Abgasskandal betroffen ist, und macht Ihre Ansprüche vor Gericht geltend.

Wer übernimmt die Kosten eines juristischen Vorgehens?

Großes Augenmerk sollten Interessenten vor Mandatierung eines Anwalts stets auf die Frage der Finanzierung des Verfahrens richten. Bei der Kostenübernahme stehen drei Möglichkeiten offen:

Rechtsschutzversicherung

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, die bereits beim Kaufvertragsabschluss vorlag und den Bereich „Verkehrsrechtsschutz“ abdeckt, dann lohnt es sich, bei Ihrer Versicherung den Kostenschutz für das von Ihnen beabsichtigte Verfahren zu erfragen. Im Fall der Deckungszusage übernimmt die Rechtschutzversicherung das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Lediglich der gemäß Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstkostenanteil (je nach Versicherungsvertrag i. d. R. zwischen 150 EUR und 300 EUR) ist vom Versicherungsnehmer zu zahlen.

Dabei ist zu beachten, dass der PKW-Käufer entweder selbst der Versicherungsnehmer oder zumindest mitversichert ist: bspw. über Ehepartner/in oder Lebenspartner/in, welche/r mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt. So ist sichergestellt, dass die Versicherung nicht aus formalen Gründen den Kostenschutz versagt.

Für den Fall, dass Unklarheit über Beginn und Umfang des Rechtschutzes besteht, kann der Anspruchsberechtigte im Wege des Online-Checks die Versicherungsdaten an unsere Kanzlei übermitteln. Gerne fragen wir die Rechtsschutzversicherung im Falle einer positiven Prüfung für Sie an. Auch bei Fragen im Zusammenhang mit einem Wechsel der Versicherung werden Anspruchsberechtigte von unserem juristischen Rechtsschutzteam unterstützt.

Prozessfinanzierung

Eine Prozessfinanzierung ist dann sinnvoll, wenn der Geschädigte über keine Rechtsschutzversicherung verfügt, aber dennoch ohne eigenes Kostenrisiko die individuellen Ansprüche mit einer Einzelklage geltend machen möchte. Der Prozessfinanzierer übernimmt die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten. Wenn das Klageverfahren verloren geht, kommen keine Kosten auf den Kläger zu.

Für die Übernahme des Kostenrisikos zahlt der Geschädigte nur im Erfolgsfall einen Betrag an den Prozessfinanzierer. Diese Erlösbeteiligung liegt – abhängig von der konkreten Fallgestaltung – i. d. R. zwischen 25 % und 40 %. Gerne stellt unser Expertenteam eine Deckungsanfrage beim Prozessfinanzierer. Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Anmeldung.

Selbstzahler

Sollte keine Rechtschutzversicherung abgeschlossen worden und auch keine Prozessfinanzierung gewünscht sein, kann der Anspruchsberechtigte auch eine Klage auch auf „Selbstkostenbasis“ erheben. Im Fall des Obsiegens muss sodann kein Erlösanteil vom Gewinn abgegeben werden. Im Fall des Unterliegens sind die gesamten Prozesskosten dann jedoch vom Kläger selbst zu tragen. Da diese Variante ein erhöhtes Kostenrisiko birgt, empfehlen wir vor Klageeinreichung eine Beratung durch unser Expertenteam.

Ihre Anspruchsdurchsetzung in 3 Schritten

1. Schritt

Beauftragen Sie uns über das Online­formular.

2. Schritt

Wir kümmern uns darum, dass Ihre Prozess­kosten von der Rechtschutz­versicherung oder dem Prozess­finanzierer übernommen werden. Gerne stellen wir für Sie eine unverbindliche Deckungsanfrage.

3. Schritt

In einem Anspruchsschreiben fordern wir Fiat zunächst außer­gerichtlich zur Zahlung eines Schadens­ersatzes auf. Sollte Fiat dieser Forderung nicht nachkommen, werden wir unverzüglich Klage einreichen und Ihr Recht vor Gericht erstreiten.

Sie haben Ihren Fiat finanziert?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über die Autobank des Herstellers finanziert haben, können Sie außerdem Ihren Autokredit widerrufen. Sowohl Ihr Darlehensvertrag als auch der damit verbundene Kaufvertrag werden dann rückabgewickelt.

In vielen Fällen ist der Finanzierungsvertrag fehlerhaft, da Sie als Verbraucher nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden. Ist dies der Fall, muss Ihnen die Autobank des Herstellers alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Neben den monatlichen Raten schließt dies auch die Anzahlung ein.

Das Besondere: Ein Autokreditwiderruf ist auch dann möglich, wenn Ihr Fiat nicht vom Abgasskandal betroffen ist.

Sie erhalten von uns eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung über Ihre Erfolgsaussichten im Falle eines Autokreditwiderrufs.

Weitere Informationen zum Widerruf der Finanzierung Ihres Fahrzeugs finden Sie hier: Autofinanzierung widerrufen

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Es lohnt sich, bestehende Ansprüche schnell überprüfen zu lassen. Aufgrund möglicher Verjährung der Ansprüche empfehlen wir die Überprüfung durch unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam der Kanzlei.

Ihr Expertenteam