BMW-Abgasskandal - Baum Reiter & Collegen
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Der BMW-Abgasskandal

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Im Diesel-Abgasskandal stehen mehrere Fahrzeuge des Herstellers BMW unter Verdacht. Bereits im März 2018 hatte BMW rd. 11.700 Fahrzeuge für ein Software Update zurückgerufen. Die DUH (Deutsche Umwelthilfe) hat zudem bei vielen weiteren Modellen Tests durchgeführt, nach denen der Stickoxidausstoß im Realbetrieb bis zu sieben Mal höher ist als offiziell angegeben.

Das Wichtigste auf einen Blick
  • Unter Verdacht stehen vor allem die Motoren N47, N57 und B47 mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6.
  • Bereits im November 2018 wurden 5er- und 7er-BMWs der Baujahre 2012-2017 für ein freiwilliges Software-Update zurückgerufen.
  • Am 31.03.2020 gab es vor dem LG Düsseldorf das erste positive Urteil im BMW-Abgasskandal.

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Was ist über den BMW-Abgasskandal bekannt?

Im Rahmen eines Abgastests stellte die Deutsche Umwelthilfe fest, dass der Stickoxidausstoß eines BMW 320d rd. sieben Mal höher liegt als offiziell angegeben. Es besteht der Verdacht, dass der Hersteller BMW unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut hat.

Ähnliche Abschalteinrichtungen wurden bereits in Dieselfahrzeugen von VW, Mercedes, Audi, Porsche und weiteren Herstellern nachgewiesen. Sie sorgen dafür, dass auf dem Prüfstand bessere Abgaswerte gemessen als im Realbetrieb erreicht werden. Viele vom Abgasskandal betroffene Dieselfahrzeuge halten die vorgegebenen Grenzwerte im realen Betrieb nicht ein.

Im November 2018 wurden rd. 11.700 BMW-Dieselfahrzeuge im Rahmen eines Software-Updates zurückgerufen. Betroffen waren dabei vor allem 5er- und 7er-BMWs der Baujahre 2012-2017. Als Anreiz gab es zeitweise Gutscheine im Wert von 100€ für alle dienigen Kunden, die das Software-Update aufspielen ließen.

Im März 2020 gab es erstmals ein positives Urteil für Verbraucher. Das LG Düsseldorf urteilte auf unzulässige Abschalteinrichtung in einem BMW. In dem konkreten Fall ging es um einen BMW X1 aus dem Jahr 2017 mit der Schadstoffklasse Euro 5.

Ist Ihr BMW vom Abgasskandal betroffen?

Sollten Sie ein Rückrufschreiben erhalten haben, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihr BMW vom Abgasskandal betroffen ist. Wenn Sie bisher kein Rückrufschreiben erhalten haben, bedeutet dies allerdings nicht, dass Ihr BMW nicht betroffen sein könnte.

Unter Verdacht stehen vor allem Fahrzeuge mit den Motoren N47, N57 und B47, sowie der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6. Dies umfasst die Modellreihen:

  • 1er
  • 2er
  • 3er
  • 4er
  • 5er
  • 7er
  • X1
  • X3
  • X4
  • X5

In den USA hat die Kanzlei Hagens Berman bereits eine Sammelklage gegen BMW eingereicht. Auch in Deutschland gibt es erste Klagen im BMW -Abgasskandal, am 31.03.2020 gab es das erste positive Urteil.

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Was bedeutet der BMW-Abgasskandal für Verbraucher?

Halter eines betroffenen BMW sind von drohenden Fahrverboten und hohem Wertverlust betroffen. Sie können daher Ansprüche gegen den Hersteller geltend machen. Wenn Ihr BMW vom Abgasskandal betroffen ist, sollten Sie zeitnah handeln, da Ihre Ansprüche möglicherweise verjähren können.

Folgende Optionen haben Sie:

  • Rückabwicklung: Der Hersteller muss das Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen Zug um Zug den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer – zurückerstatten.
  • Schadensersatz: Sie behalten Ihr Fahrzeug und erhalten einen Schadensersatz in Höhe von rund 20% des Kaufpreises.
  • Widerrufsjoker: Wenn Sie Ihren BMW finanziert haben, können Sie in vielen Fällen Ihren Autokredit widerrufen. Dies gilt auch für Fahrzeug,e die nicht vom Abgasskandal betroffen sind. Unsere Fachanwälte prüfen für Sie kostenlos, ob ein Kreditwiderruf in Ihrem Fall möglich ist.

Jetzt klagen, ohne Kostenrisiko

Die Fachanwälte der Kanzlei baum reiter & collegen sind auf Dieselklagen spezialisiert und vertreten bereits zahlreiche Verbraucher im BMW-Abgasskandal.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass geschädigte Verbraucher nicht aus Angst vor hohen Prozesskosten auf Ihr Recht verzichten. Deshalb tragen Sie bei uns kein persönliches Kostenrisiko, auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten kümmern wir uns kostenfrei um die Deckung der Prozesskosten und werden erst tätig, nachdem diese erteilt wurde. Abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung, entstehen Ihnen keine Kosten.

Mandanten ohne Rechtsschutzversicherung können unseren Prozessfinanzierer nutzen. Dieser trägt das gesamte Kostenrisiko des Verfahrens. Im Gegenzug erhält er im Erfolgsfall einen Anteil des Erlöses.

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor.

Es lohnt sich, bestehende Ansprüche schnell überprüfen zu lassen. Aufgrund möglicher Verjährung der Ansprüche empfehlen wir die Überprüfung durch unser erfahrenes Rechtsanwaltsteam der Kanzlei.

Ihr Expertenteam