Rechtsanwalt Dr. Olaf Methner im Bundestagsrechtsausschuss​
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Rechtsanwalt Dr. Olaf Methner als Experte für Kapitalanlage-Verfahren im Bundestags-Rechtsausschuss

Olaf Methner als Experte für KapMuG im Bundestags-Rechtsausschuss

14. September 2020

Dr. Olaf Methner hat am 09.09.2020 an einer Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz in Berlin teilgenommen. Gegenstand der öffentlichen Beratung der Bundestagsabgeordneten war die Zukunft des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG).

Mit dem KapMuG wurde im Jahr 2005 erstmals ein Verfahren zur Durchführung von Massenklagen von Kapitalanlegern eingeführt. Nach mehrmaligen Überarbeitungen endet die Befristung des entsprechenden Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes am 31.10.2020. Nach einem Entwurf der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD soll die Geltung des Gesetzes um drei Jahre verlängert werden. Dabei soll auch noch abgewartet werden, wie sich das Verhältnis des KapMuG zu den Regelungen der Musterfeststellungsklage entwickelt.

Die Musterfeststellungsklage wurde im November 2018 ebenfalls als Möglichkeit einer Gruppenklage hier zu Lande eingeführt, um von Verbraucherorganisationen grundlegende Rechtsfragen in Verbraucherfällen zu klären.

Als Sachverständiger hat sich Methner in der Anhörung für eine unbegrenzte Verlängerung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes ausgesprochen. Dieses hat sich nach der praktischen Erfahrung als geeignetes Instrument erwiesen, um bei Schadenersatzklagen wegen fehlgeschlagener Kapitalanlagen grundlegende Feststellungen für alle Betroffenen treffen zu können.

Dabei hat das Gesetz seine Berechtigung neben der Musterfeststellungsklage. Insbesondere Unternehmer als Kapitalanleger sind von der Musterfeststellungsklage, die nur Verbraucherverbänden zur Verfügung steht, ausgeschlossen. Sie müssen weiterhin Klagen nach dem KapMuG führen können.

Rechtsanwalt Methner hat in seiner Stellungnahme zudem diverse Änderungen des Gesetzes vorgeschlagen, um die Verfahren zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Der Bundestag wird nun in den nächsten Wochen über den weiteren Umgang mit dem Gesetz entscheiden.

Weitere Informationen auf der Website des deutschen Bundestages.